Am 5. Februar 2019 beginnt in China das Jahr des Schweins. Wir bringen dem Schwein ambivalente Gefühle entgegen. Wir haben Angst vor der Schweinegrippe, und wenn wir jemandem sagen, er sei ein Schwein oder gar ein Schweinehund, dann ist das nicht sonderlich freundlich gemeint. Und doch: Das Schwein ist, historisch betrachtet, eine gute Sache.

Bereits für die germanischen Völker war der Eber ein heiliges Tier. Das Schwein ist ein Symbol für Fruchtbarkeit und Stärke und damit auch ein Zeichen für Wohlstand und Reichtum. Auch bei den Griechen und Römern galten Besitzer von Schweinen als privilegiert, weil sie über eigene Nahrung verfügten. Und heute ist das Schwein ein Glücksbringer. Selten verschenken wir an Silvester ein lebendiges Schwein. An seine Stelle tritt eines aus Marzipan. Will man die Wirkung zusätzlich erhöhen, kombiniert man es mit einem Schornsteinfeger als Reiter, der einen Glückspfennig oder ein vierblättriges Kleeblatt im Maul hat.

Hoffen wir, dass alle Thayngerinnen und Thaynger und auch die Gemeinde selbst in diesem Jahr Schwein haben, Glück haben.

Wir sind zuversichtlich, dass Thayngen ihren Ruf als “kinderfreundliche Gemeinde” (Unesco-Label) weiter zementieren kann. In Bezug auf die Tagesstrukturen sieht das recht gut aus. In Bezug auf die Verkehrssicherheit auf der Kesslerlochstrasse allerdings, die nicht nur zu den Gärten im Speck und zum Kinderparadies Kesslerloch führt, sondern auch ins Zementiareal, gehen die Meinungen auseinander. Der Verein Wohnqualität Thayngen macht sich Sorgen angesichts der hohen Anzahl Lastwagenfahrten und der leider nicht sonderlich hohen Disziplin der Fahrer, welche die Tempo-30-Limite allzu oft nicht einhalten. Das Obergericht hingegen sieht das – gemäss SN-Bericht vom 10. Januar 2019 – anders: «Auch die mit der Einreichung von Fotoaufnahmen verbundene Aussage der Lastwagenverkehr bilde ‹auf der verkehrsberuhigten Kesselerlochstrasse eine grosse Unfallgefahr› für die Anwohner, Bewohner des nahegelegenen Altersheims und die Besucher des Kesslerlochs, vermag kein hinreichend dringliches öffentliches Sicherheitsinteresse zu begründen.»

Wenn auch das Obergerichtsurteil insgesamt nicht so ausgefallen ist, wie sich dies die Quartierbewohner erhofft hatten, so kann man in diesem Punkt nur hoffen, dass das Obergericht Recht behält. Nichts wäre trauriger, als wenn man einmal sagen müsste: “Wir haben frühzeitig vor der Unfallgefahr gewarnt.”

Andreas Schiendorfer

ehemaliges Vorstandsmitglied VWTH