Chronologie “15 Jahre Kampf um Wohnqualität”

Vor 20 Jahren – also 2003 – schloss das Zementwerk seine Türen. Die Gemeinde verzichtete darauf, dass Zimänti-Areal zu kaufen, aus nicht ersichtlichen Gründen wehrt man sich 2006 gegen eine Umzonug des Areals. Eine falsche Weichenstellung, unter der heute alle leiden. Vor 15 Jahren begann 2008 unser Kampf gegen eine Schrottanlage beim Kesslerloch, unser Kampf gegen die sinnlose Verkehrs- und Lärmbelastung, der Kampf für Sicherheit im Strassenverkehr, für die Erhaltung und Aufwertung des Kesslerlochs. Der Kampf für eine hohe Wohn- und Erholungsqualität, die Basis zur Ansiedlung von Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen und Steuern abliefern. 15 Jahren haben wir das Recht, moralisch und weitestgehend auch juristisch, klar auf unserer Seite, doch sind Recht haben und Recht bekommen nicht immer das Gleiche. Nachfolgend eine von Aldo Künzli zusammengestellte Chronologie. Sie umfasst mittlerweile acht Seiten! 15 Jahre Kampf für Wohnqualität _ Chronologie Nachfolgend beschränken wir uns auf eine kurze Zusammenfassung der Jahre 2022/2023 2022 22.Febr.: Antwort des Regierungsrates auf unseren Rekurs: Wir erhalten die Staatsgebühr zurück, aber keine Prozessentschädigung. 24.Febr.: Der Gemeinderat verfügt die Betriebseinstellung zum 1. Jan. 2023, und setzt alles in Bewegung, dass es nicht so weit kommt. 28.Juni : Brief IKL an Rail-Kontor AG ( den Eingabetermin für die Betriebsbewilligung nicht zu verpassen) !!! 30.Juni: Die KofU antwortet auf unsere Einsprache und hält das Projekt mit Auflagen für umweltverträglich (Die Auflagen hat die Gemeinde zu kontrollieren). 22.Juli: Der RR setzt nach dem Entscheid des OG unser Rekursbegehren fort. 25.Juli: Das IKL begrüsst die Verlängerung der Betriebsbewilligung! 2.Aug.: Eingabe der Rail-Kontor AG um Verlängerung der Betriebsbewilligung. 10.Aug: Die Rail-Kontor AG reicht schriftliches Gesuch um Erteilung einer Abfallrechtlichen Bewilligung ein. 29.Aug.: Wir verlangen Ablehnung des Gesuches um Verlängerung für die Betriebsbewilligung. 31.Aug.: RR verlangt vom IKL genauere Abklärungen zu Grundwasser und Lagermengen bis 30.Sept. 2022. 6.Sept.: Stellungnahme der Gemeinde zum QP. Entscheid ist bis 31.Dez. 2022 zu erwarten. Ansonsten greift das Wiederherstellungsverfahren. 12.Sept.: Gemeinde verlangt beim IKL Fristverlängerung bis 7. Okt. für ihre Stellungnahme zu den bauseitigen Abklärungen. Der Gemeinde ist anscheinend nicht klar, dass es eine Baubewilligung braucht! 22.Sept.: Replik von uns an die Gemeinde. Der QP muss auch den Schutz der Anwohner berücksichtigen. Tel. Christoph Meister: Er möchte gerne mit uns wegen einem Kompromiss in der ganzen Angelegenheit zusammensitzen. 26.Sept.: Vorstandssitzung VWT bei Ruedi. Unsere Kompromissbereitschaft wird beschlossen. 10.Okt.: Die Rail-Kontor AG lehnt Einigungsverhandlungen ab. 22.Dez.: Das IKL erteilt der Rail-Kontor AG eine neue Betriebsbewilligung bis Ende 2027 ohne Beschränkung der Lagermengen und ohne dafür nötigen UVB! 27.Dez.: Wir kündigen Rekurs beim RR gegen die Erteilung der Betriebsbewilligung durch das IKL an. Kein Entscheid des GR zum QP. Das Wiederherstellungsverfahren müsste jetzt durchgesetzt werden, aber der GR lässt alles laufen, weil noch kein gültiger QP vorhanden sei. 2023 22. Jan.: RR-Beschluss gegen unseren Rekurs vom 28. Dez. 2017!!! Unser Rekurs wird abgewiesen und die Abfallrechtliche Bewilligung von 2017 als rechtmässig erachtet. (Dürfte also auch für die Bewilligung ab 2023 gelten)! Dieser Entscheid ist skandalös! Wir kämpfen weiter. 9. Febr.: Besprechung mit unserem Anwalt: – Der alte Rekurs wird angefochten. – Die neu erteilte Bewilligung des IKL wird angefochten. – Weiterzug ans OG wird vorbereitet. – Gang an die Öffentlichkeit (Radio Munot, Shf, SN, ThA) – Rekurs beim RR mit Sprungbeschwerde ans Obergericht. März: Der Gemeinderat legt den QP nicht öffentlich auf. In einem 18-seitigen Protokoll werden die alten Ansichten mit kleinen Korrekturen aufgeführt. Das IKL ist nach wie vor nicht bereit, genauer hinzuschauen (Grundwasser). Der VWT rekurriert beim RR. April: Anfrage beim GR, ob das Baugesuch der Rail-Kontor AG eingetroffen sei. Wir erhalten wegen «laufendem Verfahren» keine rechte Auskunft. Müssen den GR darauf aufmerksam machen, dass wir Teil des laufenden Verfahrens sind und somit Auskunft erhalten müssen. Mai: Erneute Rekursbegründung an den RR, weil dieser die neue Betriebsbewilligung des IKL einfach durchwinken will, obwohl immer noch keine Baubewilligung für den Betrieb besteht und der Gemeinderat nicht gewillt ist, unsere Einwendungen gegen den Quartierplan ordnungsgemäss zu behandeln. 15. Mai: Die Gemeinde hat nun mit einer Wiederherstellungsverfügung eine Baubewilligung von der Rail-Kontor AG verlangt. Frist: 15. Juni 2023. 15 Jahre Kampf für Wohnqualität _ Chronologie

Aufschlussreicher Leserbrief von Aldo Künzli

Thaynger Anzeiger: Leserbrief Seit rund 14 Jahren kämpfen wir fürs Kesslerloch und die Wohnqualität hier in Thayngen. Hauptproblem ist die Industriezone Zimänti Süd. Diese Industriezone ist für einen lärmintensiven und umweltbelastenden Betrieb mit viel Lastwagenverkehr nicht geeignet und kann zurzeit nur über eine verkehrsberuhigte Strasse durchs Wohngebiet erreicht werden. Thayngen ist zwar ein zertifiziert kinder- und energiefreundliches Dorf, seit Neuestem sogar mit einem Seniorenrat, aber die Wohnbevölkerung darf keine Stimme haben, Wohnqualität scheint hier – trotz all unseren Bemühungen – ein Fremdwort zu sein.Nun hat unser Rechtsstreit einen Punkt erreicht, an dem wir an die Öffentlichkeit gelangen müssen. Der Regierungsrat, der Gemeinderat und auch das Obergericht ha-ben uns bestätigt, dass dieser Betrieb eine Baubewilligung, einen gültigen Quartierplan und eine Umweltverträglichkeitsprüfung braucht, und dass der aktuelle Betrieb eigentlich eingestellt werden müsste. Aber es kommt ganz anders: Der im Areal tätige Betrieb hat sich bislang nie an die in der Bewilligung ver-langten Vorgaben gehalten, hat die erlaubten Lagermengen bis zum Vierfachen der bewilligten Menge überschritten, hat Material auf offenem Grund abgelagert – obwohl unter dem Areal ein recht mächtiger Grundwasserstrom fliesst – und hat die vorgegeben Verkehrszahlen dauernd überschritten. Statt diese Verstösse zu ahnden, bekommen sie eine neue Betriebsbewilligung, einfach mit weniger Einschränkun-gen! Fragt sich bloss noch, wer den unrechtmässig erwirtschafteten Gewinn erhält? So darf nun also dieser Betrieb, der sich an keine Abmachungen hält und keine Baubewilligung hat, mit dem Segen des Regierungsrates (und seinen Rechtsberatern) und mit selbstverständlicher Duldung durch unseren Gemeinderat und gegen den Entscheid des Oberge-richts, ungehindert weiterarbeiten. Das ist ein veritabler Skandal! Die berechtigten Anliegen eines ganzen Quartiers dürfen nicht mit Füssen getreten werden. Daher kämpfen wir weiter. Aldo KünzliVerein Wohnqualität Thayngen SN: Der logische Schritt: Rekurs vor Obergericht (18.2.23)THA: Aldo Künzli: Kesslerloch und Zimänti Süd (21.2.23)shaz: Verein zieht Entscheid weiter (23.2.23)  

Hoffen auf das Obergericht

18. Februar 2023. Das Spiel geht weiter, könnte man sagen. Nur: Es ist kein Spiel. Sondern bitterer Ernst und aus Sicht des VWT ein Fall von Rechtsbeugung. Vizepräsident Aldo Künzli konnte den Schaffhauser Nachrichten unsere Sicht darlegen. Lesen Sie nachfolgend den fairen SN-Bericht und unsere Medienschau 2023 – es lohnt sich. SN: Der logische Schritt: Rekurs vor Obergericht (18.2.23)THA: Aldo Künzli: Kesslerloch und Zimänti Süd (21.2.23)shaz: Verein zieht Entscheid weiter (23.2.23) Recyclingbetrieb im Kesslerloch: Verein Wohnqualität zieht Rekurs vor Obergericht Der Verein Wohnqualität Thayngen (VWT) zieht den Regierungsratsentscheid betreffend der Nutzung des «Zementi-Areals» an das Schaffhauser Obergericht weiter. Zugleich setzt er weiterhin alles daran, dass man das Kesslerloch und seine Umgebung aufwertet. Roland Müller Vor genau 150 Jahren, am 4. Dezember 1873, sorgte der Reallehrer Konrad Merk, unterstützt von zwei Schülern und einem weiteren Lehrer, mit seinen ersten Grabungen in Thayngen dafür, dass man eine grosse Höhle südlich des Dorfs frei-legen konnte. Heute kennt fast jeder das «Kesslerloch», wo vor 15 000 bis 11 000 Jahren wahrscheinlich Rentierjäger hausten und die Enge des kleines Taleinschnittes für die Jagd nutzten. Um diese prähistorische Stätte dreht sich schon seit über einem Jahrzehnt ein Konflikt. Die Höhle liegt direkt am Rande der ehemaligen Zementfabrik «Zementi». Vor 20 Jahren hat die Fabrik ihre Hauptgebäude zurückgebaut und das Areal anschliessend verkauft. Der erste Käufer bekundete dazumal die Absicht, einen Gewerbepark zu errichten. Seit 2015 wird das Areal mit einer Fläche von rund 12 000 Quadratmetern der «Zementi-Süd» vom heutigen Arealeigentümer für einen grösseren Recyclingbetrieb genutzt. Er betreibt dort einen offenen Recyclingbetrieb für Bau- und Metallschrott als Zwischennutzung. Die Zufahrt ist aber nur durch Wohnquartiere mit Tempo 30 möglich. Entsprechend sind die betroffenen Quartierbewohner einem starken Schwerverkehr ausgesetzt, welchen der Recyclingbetrieb durch seine An- und Abfuhren auslöst. Verein Wohnqualität ThayngenSeit 2008 kämpft der dazumal gegründete Verein Wohnqualität Thayngen (VWT) für ein Kesslerloch ohne Verschrottungsanlage. Für den Verein steht seither insbesondere der Umstand in der Kritik, dass die Vorgaben bezüglich der Bewilligungen nicht eingehalten werden. Zugleich be-mängeln sie, dass die Zufahrt immer noch durch Quartiere der Gemeinde führt. Westlich des ehemaligen «Zementi»-Areals, im direkten Zufahrtsbereich, besitzen die Gemeinde und Privatpersonen noch beachtliche Baulandreserven. «Hier handelt es sich um ein Siedlungsentwicklungs-gebiet, mit einem Planungshorizont von zehn Jahren», erklärt Aldo Künzli, Vizepräsident des VWT. Dieses Baugebiet ist bei einer absehbaren Erschliessung und Überbauung direkt vom Erschliessungsverkehr des Recyclinghofes betroffen, wenn bis dahin keine direkte Zufahrt realisiert wird. In diesem andauernden Konfliktfeld rekurrierten anfangs Dezember 2017 einige Anwohner und der Verein VWT gegen den Entscheid des Gemeinderates Thayngen, dem Recyclingunternehmen eine weitere Betriebsbewilligung für fünf Jahre zu genehmigen.Regierungsrat lehnt Rekurs abNun wurde bekannt, dass der Regierungsrat den vor über fünf Jahren ein-gereichten Rekurs, der sich gegen die im Dezember 2017 durch das Interkantonale Labor (IKL) erteilte befristete abfallrechtliche Betriebsbewilligung richtete, abgelehnt hat. Das Verfahren wurde aber mehrmals durch weitere ausgelöste Zwischenverfahren unterbrochen. So bekamen in der Zwischenzeit Anwohner recht oder es wurde ihnen zugestanden, dass für die umfangreiche Abfallanlage eine Baubewilligung fehlt, die bis heute aussteht. Im Ende Januar datierten Entscheid des Regierungsrates wird aber nicht mehr auf die erwähnten Kritikpunkte eingegangen. «Diese neue Ausgangslage hat den Verein bewogen, die ganze Thematik an die Öffentlichkeit zu tragen», so Aldo Künzli. Mit dem Rekursentscheid hat der Regierungsrat die im Dezember 2017 erteilte und jetzt nach ihrem Ablauf durch das IKL erneuerte, abfallrechtliche Betriebsbewilligung geschützt und gestützt. Hier sieht der VWT viel Klärungsbedarf, auch weil in der neuen Bewilligung die aus seiner Sicht bisher nie eingehaltene Beschränkung einer Abfallmenge von 10 000 Tonnen pro Jahr fallengelassen wurde. «Dies würde eine abgeschlossene und rechtskräftige Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern», macht der VWT geltend. Entsprechend kann sich jetzt der VWT damit nicht abfinden und hat beschlossen, den für ihn unverständlichen Rekursentscheid und auch die neue abfallrechtliche Bewilligung anzufechten und ans Obergericht weiterzuziehen. Damit will der Verein bewirken, dass das Obergericht sich zu den offenen Fragen äussern muss. «Für die Inbetriebnahme einer solchen Anlage braucht es nämlich einen ko-ordinierten Planungs-, Baubewilligungs- und Betriebsbewilligungsentscheid und nicht eine unzulässige Vorwegnahme eines blossen abfallrechtlichen Betriebsbewilligungsentscheides», begründet Aldo Künzli diesen Schritt. Heute befindet sich das Kesslerloch eingeklemmt zwischen der Bahnlinie, der Kantonsstrasse und dem grossen «Zementi»-Areal am süd lichen Teil des Gebietes. Aufwertung Kulturstätte KesslerlochEntlang der südwestlichen steilen Böschung gibt es aber noch weitere prähistorische Höhlen, welche jetzt teilweise auf dem entsprechenden Areal liegen und nicht zugänglich sind. Dies möchte der Verein ebenfalls ändern, indem man entlang dem Bahngeleise durch das Areal den südlichen Teil abtrennt und eine grosse «Kesslerloch»-Zone schafft. Doch dafür muss der heutige Besitzer dieses Land auch abtreten. «Nur damit kann gewährleistet werden, dass alle prähistorischen Elemente beim Kesslerloch für Besucher zugänglich werden und zugleich diese Stätte aufgewertet werden kann», zeigt sich Künzli überzeugt. Der Verein verbin-det dies auch direkt mit der Wohnqualität in Thayngen, wenn diese prähistorische Stätte aufgewertet wird. Der Verein hat sich nun für einem Weiterzug des Rekurses an das Obergericht entschieden. Dies in der Hoffnung, dass sich die Ziele des VWT umsetzen lassen.

Offene Frage: Zufahrt zum Kesslerloch

Noch bis zum 9. November 2022 können der Gemeinde Thayngen via die Webseite thayngen.ch Rückmeldungen in Bezug auf die von ihr aufgelegte “Siedlungsstrategie” (SES) gemacht werden. Diese hat insofern auch mit dem Kesslerlich beziehungsweise dem Areal Zimänti Süd zu tun, als die Schrebergärten Pflanzweg als zukünftige Bauzone vorgesehen sind, indem – so das SES-Papier – die “Transformation von heutigem Schrebergartenareal und Sportnutzung zu Wohn- und Mischnutzungen mit hoher Dichte” ins Auge gefasst wird. Dem stimmt der Verein Wohnqualität Thayngen natürlich gerne zu – umso wichtiger ist aber in Zusammenhang die Suche nach der optimalen Lösung der Zufahrt zur Schrott- und Recyclinganlage beim Kesslerloch. Je mehr Wohnraum im Speck erschlossen wird, desto virulenter stellt sich die Frage der Verkehrssicherheit (und auch des Verkehrlärms). So gesehen ist der VWT sehr froh, dass die Motion von Einwohnerrat Marco Passafaro noch nicht abgeschrieben ist. Klar ist, dass die Optimierung der Zufahrt die Gemeinde etwas kosten wird, wie das Seniorenzentrum (auch ohne die massive Kostenüberschreitung) etwas gekostet hat, wie das Schwimmbad etwas kosten und auch der Schutz vor Überschwemmungen durch die Biber etwas kosten wird. Wohnqualität gibt es nicht zum Nulltarif. Selbstverständlich gilt es aber, mit den Steuergeldern sorgsam umzugehen. Zur Übersicht hier einige der Medienartikel im Zusammenhang mit der verkehrsmässigen Erschliessung des Kesslerlochareals. Dieser Artikel wird gut sichtbar auf der Homepage bleiben – als Service für die Politiker, die Bevölkerung und die Vereinsmitglieder – und laufend ergänzt, bis dieses Problem befriedigend gelöst ist. Zeitungsartikel 2022: Einwohnerratssitzung vom 23. Juni 2022 (SN) Einwohnerratssitzung vom 17. März 2022 (SN) Vorschau auf Einwohnerratssitzung vom 17. März (SN) Zeitungsartikel 2021: Einwohnerratssitzung vom 24. Juni 2021 (SN) Marco Passafaro reicht Motion zur Verkehrserschliessung Kesslerloch ein (SN)

Positive Schlagzeilen zur Wohnqualität in Thayngen

Der Verein Wohnqualität Thayngen anerkennt, dass Thayngen verschiedene Anstrengungen unternimmt, um die Wohnqualität zu erhöhen. Deshalb führen wir auf unserer Webseite den Standardartikel “Positives zur Wohnqualität in Thayngen”, den wir laufend – doch ohne Anspruch auf Vollständigkeit – aktualisieren. Tempo 30 Netz Je mehr junge Familien nach Thayngen ziehen, desto wichtiger ist es, dass jede Quartierstrasse geprüft wird, ob dort eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden soll. Im Juni 2022 hat der Einwohnerrat nun auch der Temporeduktion auf der Schlattergasse zugestimmt. Bei Fragen rund um die Tempo-30-Problematik ist der VWT gerne behilflich. Seniorenfreundliche Gemeinde Thayngen ist eine kinderfreundliche Gemeinde – und soll auch eine seniorenfreundliche Gemeinde werden. Auf Initiative von Einwohnerrat Albert Sollberger werden entsprechende Abklärungen gemacht und Verbesserungen eingeleitet. Danke! Dorfbegehung durch Senioren (SN) Dank an den Einwohnerrat Der Einwohnerrat Thayngen hat sich seit seiner Einf¨ührung im Jahr 1904 als Segen für unsere Gemeinde erwiesen – die Mitglieder befassen sich intensiver mit den aktuellen Problemen als es die Besucherinnen und Besucher einer Gemeindeversammlung tun könnte, sie bringen mit ihren politischen Vorstössen wichtige Prozesse in Gang und sie pflegen – und das ist enorm wichtig – den Dialog über die politischen Grenzen und auch über die Grenze von Legislative (Einwohnerrat) und Exekutive (Gemeinderat) hinweg. Damit ist der Einwohnerrat ein wichtiger Garant f¨ür die Wohnqualität, wie es der Gemeinderat allein nie sein kann. Natürlich fällt der Einwohnerrat bisweilen Entscheide, die nicht jeder Bewohnerin und jedem Bewohner unserer Gemeinde oder auch dem VWT vollumfänglich passen. Je nach Situation darf man sich auch dagegen wehren. Doch alles in allem ist klar: Kompromissfähigkeit und Respekt vor der anderen Meinung gehören zu einem intakten Dorfleben. Zur Geschichte des Einwohnerrats (SN, 17.8.2022) Argumente für oder gegen den Einwohnerrat (1. 9. SN) Vorstoss zur Abschaffung des Einwohnerrats (7.5. SN) Kesslerloch Der Kanton Jura hat Schaffhausen eine aus dem Kesslerloch stammende Speerspitze zurückgegeben, welche von der Kantonsarchäologie zusammengesetzt werden konnte, wie die Schaffhauser Nachrichten am 18. August 2022 berichteten.  

Unser Verein 2022: Dank an Vito Rinaldi (GV)

Am 1. November hielt der Verein Wohnqualität Thayngen im Thaynger Ratskeller mit 30 Teilnehmenden seine 14. Jahresversammlung ab. Im Zentrum stand dabei, wie immer, der Jahresbericht des Präsidenten, der dazu dient, alle Mitglieder auf den gleichen Wissensstand zu bringen – da ja nicht immer alle Interventionen öffentlich gemacht werden dürfen. Den vollständigen Jahresbericht lesen Sie unter der Rubrik “Wir meinen”. Nur zwei Passagen seien daraus herausgegriffen. Zum einen verweigert die Swiss Immo Rec die von Hochbaureferent Christoph Meister angeregte Aussprache, zu welcher der Verein Wohnqualität Thayngen gerne seine Hand gereicht hätte. Zum anderen bestätigt zwar das IKL, dass die Swiss Immo Rec seit 2017 die bewilligte Umschlagmenge teilweise um das Vierfache überschreitet – dennoch winkt das IKL den mittlerweile offiziell rechtswidrigen inoffiziellen Betrieb weiterhin mutig (oder mutlos?) durch. Der sonst eher zurückhaltende Anwalt Arnold Marti spricht von “Beobachter-würdigen Umständen” und bittet den Regierungsrat, die Einleitung einer Strafuntersuchung gegen das IKL zu prüfen. Bauliches Zukunftspotenzial… In der Aussprache wurde auf den Bericht im aktuellen Thaynger Anzeiger (1. November) über die geplante “Siedlungsentwicklungsstrategie SES” der Gemeinde Thayngen hingewiesen, wonach die Schrebergärten Pflanzweg als Gebiet mit baulichem Zukunftspotenzial definiert werden. Die Versammlung wertete das optimistisch als Zeichen dafür, dass die Gemeinde bereit ist, bei der Verkehrserschliessung des Zimänti-Süd-Areals eine vernünftige Lösung anzupeilen. Jedenfalls ist es gut, dass der Einwohnerrat die entsprechende Motion Passafaro noch nicht abgeschrieben hat. Vereinskasse gesund Die ordentlichen Geschäfte konnten zügig abgewickelt werden. Da der Mitgliederbestand konstant bei gut 100 Personen gehalten werden kann und diese den Jahresbeitrag in der Regel grosszügig aufrunden, schliesst die Jahresrechnung 2021 mit einem Einnahmenüberschuss von 520 Franken ab, womit sich das Vereinsvermögen auf 4513 Franken erhöht. Der Mitgliederbeitrag wird bei 20 Franken für Einzelpersonen und 30 Franken für Ehepaare belassen. Zwei Rücktrite Der Vorstand wurde einstimmig wiedergewählt – mit Ausnahme von Gründungsmitglied Vito Rinaldi, welcher sich wegen beruflicher Überlastung nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung stellte. Seine Verdienste, insbesondere in den hektischen Anfangsjahren, wurden verdankt. Leider musste Revisor Bruno Züst wegen des bevorstehenden Umzugs nach Gächlingen ersetzt werden, doch gelang es erfreulicherweise, mit Beat Roost einen gleichwertigen Ersatz zu finden. Mit dem Rad der Donau entlang Das Rahmenprogramm wurde vom Ehepaar Künzli bestritten – zunächst hielt Aldo Künzli einen sehr ansprechenden Bildervortrag über die Radtour von der Donauquelle bei Donaueschingen bis zur Donaum¨ündung – beziehungsweise, in der beschriebenen Etappe, bis Ingolstadt. Danach erfüllte der von Hedi organisierte Apero wie immer den gewünschten Zweck: Die Vereinsmitglieder unterhielten sich über die verschiedensten Aspekte von Wohnqualität in Thayngen und blieben länger im Ratskeller als ursprünglich geplant… Eigentlich ist allein dieser Apero ein Grund, um dem Verein beizutreten.  

Jahresbericht 2022

Das dreizehnte Vereinsjahr liegt hinter uns. Dreizehn ist ja scheints eine Unglückszahl – so wollen es wenigstens ein paar Abergläubige. Für unseren Verein hat sich diese Tradition nicht bewahrheitet. Im Gegenteil: Kantonale Instanzen haben uns in der Frage, ob die provisorische Betriebsbewilligung einer Recycling- Anlage einer Baubewilligung bedarf, Recht gegeben. Und dies nach jahrelangen Bemühungen unsererseits. Dass wir dabei vom Kanton und auch von der Gegenpartei zweieinhalb Tausend Franken an geleisteten Rechtskosten erstattet erhielten, war für dabei lediglich eine kleine Genugtuung. Aber der Reihe nach. Wie hinlänglich bekannt ist, haben wir unseren Verein für Wohnqualität VWT vor mittlerweilen vierzehn Jahren gegründet. Der Anlass – und auch dies ist nichts Neues – war das geplante und oben erwähnte Recyclingwerk, welches unser Dorf mit zusätzlichen Belastungen in Bereichen wie Verkehr, Lärm und Umwelt beehren wollte. Dass man eine Firma nicht einfach loswerden kann, wenn sie zonenkonform operieren will, war uns von Anfang an klar. Und falsch gelegte Pfade der Planung in der Vergangenheit verunmöglichen anscheinend eine andere Nutzung des Areals «Zimänti Süd». Unser Verein baute in der Folge darauf, dass ein Weg für ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten gefunden werden könnte. Aber wir mussten leider feststellen, dass alle Türen verschlossen waren. Und obwohl die Firma bis heute kein ordentliches Bauverfahren eröffnet hat, sondern es bei Ankündigungen beliess, kann seit nunmehr sieben Jahren uneingeschränkt gearbeitet werden. Und zwar mit befristeten Betriebsbewilligungen. Unsere Fachleute in Sachen Baurecht haben in der ganzen Schweiz keinen Fall gefunden, wo bisher so etwas praktiziert wurde. Man erinnere sich: der erste Quartierplan, der eingereicht wurde, musste von der ENHK, der Eidgenössischen Kommission für Natur- und Heimatschutz, als nicht bewilligungsfähig zurückgewiesen werden. Der neu aufgelegte Quartierplan wurde noch nicht dahingehend beurteilt. Es ist nur schwer vorstellbar, dass dieser ohne wesentliche Korrekturen besser davonkommen wird. Dies hindert den Arealbetreiber nicht, nach sieben Jahren Provisorium erneut um Verlängerung der befristeten Betriebsbewilligung zu ersuchen. Dies dürfte aber nicht so einfach sein, denn sowohl Regierungsrat als auch Obergericht sagen, dass es dafür eben eine Baubewilligung braucht. Aber wie soll das gehen? Kann man einfach, wie beispielsweise bei einem bereits erstellten Gartenhäuschen, ein nachträgliches Baugesuch stellen, eine kleine Busse bezahlen – und gut ist…? Wohl kaum. Denn hier ist der Sachverhalt komplizierter. Ein Wiederherstellungsverfahren droht und eine weitere befristete Betriebsbewilligung käme einem Widerspruch der kantonalen Behörden gleich: Kein Betrieb ohne Baubewilligung. Eine verzwickte Sache, in welche man sich hier hineinmanövriert hat. Soweit – so gut… Zurück zum Jahresbericht. Eigentlich hätte ich mir das Leben einfach machen und Ihnen mitteilen können: Siehe Bericht des letzten Jahres. Denn auch dieses Vereinsjahr war geprägt von Rechtsschriften, welche hin und hergingen. Obwohl die Sache für den VWT je länger, desto positiver ausfällt, widerstreben mir Juristereien zutiefst. Es gibt für mich angenehmere Texte als die verklausulierten Repliken, Dupliken, Tripliken, etc. Ich glaube, als Jurist wäre ich der Depression geweiht… Aber anscheinend ist es momentan der einzige Weg, sich in der ziemlich verkachelten Situation zu verständigen. Mittlerweilen hat sich auch die Politik ins Geschehen eingeschaltet. Man muss nämlich wissen, dass sechs Mitglieder des Einwohnerrates dem VWT angehören. Und dies wohlgemerkt partei- übergreifend. Und es hat sich gezeigt, dass diese Parlamentarier in der Lage sind, Mehrheiten zu generieren.  Druck also auch von dieser Seite. Und so ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass die Ortsregierung – wie verlautet – mehrheitlich die aktuelle Volksinitiative zur Abschaffung des Einwohnerrates unterstützt. Es scheint die Hoffnung zu herrschen, dass eine Gemeindeversammlung leichter zu überzeugen ist, als ein Parlament, welches in der Lage ist, sich in komplexe Dossiers einzulesen und qualifizierte Fragen zu stellen. Aber dies könnte eine Täuschung sein. Ob es in unserer Auseinandersetzung wirklich nie einen anderen Weg gegeben hat? «Miteinander reden», war doch einst die Devise unserer Vorfahren. Aber wie soll man reden, wenn – wie bereits erwähnt – die Türen zu sind und die Beteiligten sich hinter der ewigen Sprachregelung der «laufenden Verfahren» verschanzen. Das mag sich auch unser neuer Hochbaureferent, Christoph Meister gefragt haben. Angesichts der schwierigen Situation kam er mit der Frage auf mich zu, ob der VWT bereit sei, in ein Gespräch zu einem möglichen Kompromiss einzusteigen. Wir berieten diese Frage im Vorstand und kamen einstimmig zum Schluss, mitzumachen. Es wurde allerdings nichts daraus. Die Betreiber der Recyclinganlage wollten nicht: Man sei schon genug Kompromisse eingegangen, liessen sie ausrichten und wir fragten uns, wie es möglich ist, einseitig Kompromisse einzugehen – aber lassen wir das. Uns nun noch immer fehlende Kompromissbereitschaft vorzuwerfen wird forthin schwierig sein. Der neueste Streich kommt nun vom IKL, dem interkantonalen Labor, welches dem Departement des Innern unterstellt ist. In der vom Regierungsrat angeforderten Stellungnahme hinsichtlich des längst überfälligen Entscheids über den VWT-Rekurs von 2017 gegen die befristete Betriebsbewilligung versucht diese Amtsstelle mit steilen Thesen unsere Argumente zu pulverisieren. Pikantes Detail: Das IKL bestätigt in deutlichen Zahlen, dass in den vergangenen Jahren die bewilligte Umschlagmenge im Areal teilweise um das Vierfache überschritten wurde. Dies und anderes machten es unserem auf Baurecht spezialisierten Anwalt leicht, eine deutsch und deutliche Stellungnahme zu verfassen. Diese gipfelte in der Aufforderung, der Regierungsrat möge prüfen, eine Strafuntersuchung gegen das IKL zu eröffnen. Unser eigentlich sonst eher zurückhaltender und sachlicher Anwalt liess sich gar zur Bemerkung «Beobachter-würdige Umstände» hinreissen. Bedenklich. Eines ist klar: Wenn der Regierungsrat seinen Entscheid über unseren Rekurs voll zu Gunsten der Arealbetreiber fällt, müssen wir uns ernsthaft fragen, was das Recht in unserem Kanton noch wert ist und ob in Lausanne dies alles wohlwollend mitgetragen werden kann. Dass die vor über zwei Jahren angekündigte Attraktivierung der prähistorischen Fundstätte Kesslerloch kaum mehr Thema ist, mag erstaunen; noch erstaunlicher ist jedoch, dass niemand mehr danach fragt. Die Gründe dafür können einerseits wohl im laufenden Verfahren gesucht werden, andererseits fragt man sich jedoch, warum sie im noch nicht bewilligten Quartierplan nirgends explizit vorkommt. Zu guter Letzt noch ein paar Worte zum Thema Sanierung der Bahnüberführung Erlengasse: Dem Vernehmen nach soll das Projekt zeitlich nach hinten verschoben worden sein. Vermutlich eine Verspätung wie wir sie von der Deutschen Bahn seit jeher gewohnt sind. Aber auch das eine Herausforderung für die

Die ewige Geschichte setzt sich fort

Seit Jahren setzt der Verein Wohnqualität Thayngen alle Hebel in Bewegung, um die Swiss Immo Rec AG mit Rechtsmitteln auszubremsen. Das Obergericht hat einen Rekurs des Vereins nun teilweise gutgeheissen. Zudem muss der Quartierplan neu überarbeitet werden. Von Tobias Bolli. THAYNGEN. Die Zimänti-Saga geht weiter, ein Ende ist weniger denn je in Sicht. Seit 2015 betreibt die Swiss Immo Rec AG auf dem Areal Zimänti Süd einen offenen Recyclingbetrieb, der Bau- und Metallschrott verarbeitet. Dagegen hat sich hartnäckiger Widerstand formiert; der Verein Wohnqualität Thayngen (VWT) störte sich an den Lastwagen, die auf der Quartierstrasse in der Tempo-30-Zone verkehren. Ebenso kritisierte der über 100 Mitglieder starke Verein die als «massive Belastung» empfundenen Lärmimmissionen des Betriebs; diese störten sowohl tagsüber als auch in der Nacht, wenn auf dem offenen Betrieb rangiert wird. Auch eine angeblich ungenügende Versiegelung der Anlage wurde und wird kritisiert. Ein akzeptabler Gewässerschutz sei derzeit nicht gewährleistet. Der Verein klagte nicht nur, sondern handelte. Er wurde bei den kommunalen und kantonalen Instanzen vorstellig und rügt dort seit 2015 die fehlende Baubewilligung der Swiss Immo Rec AG. Auch strengte er verschiedene andere Verfahren an. Nicht einmal Baureferent Christoph Meister wusste aus dem Stegreif zu sagen, wie viele Verfahren gerade parallel laufen. «Es sind jedenfalls einige», sagte er. Erfolgreiche Beschwerde 211119 SN VWTH bekommt Recht Zimänti-Süd-MedienmitteilungNovember 2021 Nun wurde ein neuer Entscheid des Obergerichts bekannt. Er betrifft ein im Dezember 2017 vom VWT lancierter Rekurs an den Regierungsrat. Der Rekurs kritisiert das Fehlen einer Baubewilligung für das Areal Zimänti Süd; für den Betrieb existiert nur eine abfallrechtliche Betriebsbewilligung. Der Regierungsrat entschied im Dezember 2020 – damals in Zusammenhang mit einem weiteren Verfahren –, dass zwar ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden müsse, dieses aber im Hinblick auf den neuen Quartierplan sistiert werden könne. Der Anlage wurde darauf eine Betriebsbewilligung bis Ende 2022 ausgestellt, was vonseiten des Vereins für Wohnqualität Thayngen als «Verzögerungstaktik» angeprangert wurde. Einzelne Anwohner und der Verein Wohnqualität Thayngen haben dagegen am Obergericht Beschwerde erhoben. Am 29. Oktober hat das Obergericht diese Beschwerde teilweise gutgeheissen, wie der Verein in einer gestern verschickten Medienmitteilung verlauten lässt. Demnach wurde die Sistierung des Baubewilligungsverfahrens wieder aufgehoben und der Gemeinderat von Thayngen angewiesen, die Baubewilligung in einem gesetzeskonformen Verfahren zu prüfen. Paul Ryf, Präsident des Vereins Wohnqualität Thayngen, ist positiv überrascht vom Obergerichtsentscheid: «Der Entscheid ist kein Triumph, aber ein Teilerfolg oder ein Lichtblick.» Der beschrittene Weg sei aber noch lange nicht zu Ende gegangen. Auch an einer weiteren Verfahrensfront konnte der VWT einen Teilerfolg erzielen. Eine Einsprache gegen den vom Gemeinderat erlassenen Quartierplan endete am 26. Oktober vorerst damit, dass der Quartierplanentscheid vom Gemeinderat noch einmal erwogen wird. Zuvor hatte der Verein kritisiert, dass der Quartierplan nicht hinreichend auf dessen Umweltverträglichkeit hin überprüft worden sei. «Es kann nicht sein, dass die Umwelt stiefmütterlich behandelt wird, deshalb fühlten wir uns verpflichtet, mit dem Finger darauf zu zeigen», so Ryf. Nun hoffe man, dass der Gemeinderat, anders als in der Vergangenheit, das Gespräch mit dem Verein suche und dessen Anliegen endlich ernst nehme. «Wir erwarten, dass man auf Bürger hört.» Zu lange habe man Probleme einfach salopp aussitzen wollen. Gleichzeitig betonte Ryf, dass der Verein nicht um jeden Preis eine Konfrontation suche. «Wir sind zu Gesprächenbereit.» Gemeindepräsident Marcel Fringer wollte mit Verweis auf das laufende Verfahren noch keine Stellung zu den neuen Entscheiden beziehen. «Wir halten uns an die vom Gesetz vorgeschriebenen Wege. Wenn wir irgendwo eine halb falsche Abzweigung genommen haben, dann gehen wir ein paarSchritte zurück und biegen wieder auf die Hauptstrasse ein», so der Gemeindepräsident. Baureferent Christoph Meister wies darauf hin, dass der obergerichtliche Entscheid vor Ablauf der Fristen noch keine Rechtskraft hat. «Es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt unseriös zu spekulieren, wie es nun weitergeht.» Swiss Immo Rec wollte zu den neusten Entwicklungen keine Stellung beziehen.

Positive Zwischenentscheide von Justiz und Politik

Medienmitteilung, 16. November 2021, betreffend Recyclingbetrieb Areal Zimänti-Süd in Thayngen. Die SwissIMmoRec AG betreibt seit 2015 auf dem Areal Zimänti-Süd in Thayngen als Zwischennutzung einen offenen Recyclingbetrieb für Bau- und Metallschrott, welcher für die Quartierbewohner aufgrund des starken Lastwagen-Zu- und Wegfahrverkehrs auf der theoretisch verkehrsberuhigten, mit einem Tempolimit von 30 km/h versehenen, Quartierstrasse und der zeitweiligen Lärmimmissionen aus dem offenen Betriebsgelände und dem nächtlichen Rangierlärm eine massive Belastung darstellt. Für diesen Betrieb besteht bisher nur eine abfallrechtliche Betriebsbewilligung, die aber im Dezember 2017 mit bisher noch nicht entschiedenem Rekurs an den Regierungsrat angefochten wurde. Obwohl die Anwohner seit 2015 das Fehlen einer Baubewilligung bei den kommunalen und kantonalen Instanzen rügen, hat der Regierungsrat in einem später angehobenen Verfahren erst am 15. Dezember 2020 entschieden, dass eine Baubewilligung fehle und daher ein Wiederherstellungsverfahren bzw. ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden müsse, welches dann aber im Hinblick auf den nötigen, vor dem Erlass stehenden Quartierplan sistiert werden könne; gleichzeitig wurde festgehalten, die Anlage können bis zum Ablauf der (angefochtenen!) Betriebsbewilligung Ende 2022 weitergeführt werden. Gegen diese Verzögerungstaktik seitens des Regierungsrates haben einzelne Anwohner und der Verein Wohnqualiät Thayngen (VWT) Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Obergericht erhoben. Dieses hat nun am 29. Oktober 2021 in teilweiser Gutheissung der erhoben Beschwerde die Hinweise des Regierungsrates zur Weiterbenutzung der Anlage und zur Sistierung des Wiederherstellungsverfahrens aufgehoben und den Gemeinderat von Thayngen angewiesen, das vorgesehene Wiederherstellungs-verfahren gesetzeskonform durchzuführen. Während der Hängigkeit des Beschwerdeverfahrens vor Obergericht hat der Gemeinderat Thayngen überdies am 2. März 2021 den für die vorgesehene neue Nutzung (geschlossene Recyclinganlage mit einem achtmal höheren Umschlag, nämlich von 80’000 Tonnen pro Jahr) erforderlichen Quartierplan erlassen, allerdings ohne die vorgeschriebene formelle Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen und den Quartierplan mit dieser abzustimmen. Der Verein VWT hat daher gegen den erlassenen Quartierplan Einsprache erhoben und auf diesen Mangel – allerdings ohne Erfolg – hingewiesen. Gegen den abweisenden Einsprache-Entscheid des Gemeinderates hat der VWT wiederum Rekurs an den Regierungsrat erhoben. Nachdem auch die kantonale Koordinationsstelle für Umweltschutz (KOFU) in ihrem Bericht vom 8. Oktober 2021 auf diesen Fehler hingewiesen hat, hob der Gemeinderat am 26. Oktober 2021 den erlassenen Quartierplan auf und stellte in Aussicht, dass er einen neuen Quartierplan in Abstimmung mit der Umweltverträglichkeitsprüfung erlassen werde. Somit liegt nun die Sache wieder ganz beim Gemeinderat Thayngen. Dieser muss der SwissImmoRec AG nun umgehend endlich Frist für die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs ansetzen, dieses ungesäumt behandeln und die nötigen Wiederherstellungsmassnahmen unter Berücksichtigung der wohl auf längere Zeit fehlenden Baubewilligung treffen. Gleichzeitig muss der Gemeinderat den Erlass des Quartierplans für die definitive Nutzung unter Berücksichtigung des KOFU-Berichts und der Einwendungen des VWT neu prüfen. Die im VWT zusammengeschlossenen Einwohner hoffen dabei, dass der Gemeinderat nun – anders als in den letzten sechs Jahren – das Gespräch mit ihnen sucht und den Anliegen des VWT entgegenkommt, namentlich durch eine das Quartier nicht störende neue Erschliesssung des Areals, deren Prüfung vom Einwohnerrat diesen Sommer in Auftrag gegeben worden ist. Überdies ist unbedingt ein Augenschein mit Fachexperten auf dem Betriebsareal erforderlich, da der bestehende, vom Zementwerk übernommene Platz nach Auffassung der Anwohner die aus Gründen des Gewässerschutzes erforderliche Versiegelungsanforderung für die bestehende Ablagerung von Bau- und Metallschrott mit Blei, Quecksilber und Öl nicht erfüllt. Ebenso müssen nächtliche Rangierfahrten zum Areal untersagt werden. Verein Wohnqualität Thayngen, Paul Ryf / Arnold Marti

Erfolge für den Verein und die Quartierbewohner

Rundschreiben an die Mitglieder vom 15. November 2021 Bis jetzt blieben uns im Kampf gegen die Art und Weise, wie beim Kesslerloch geschrottet wird, Erfolgsmeldungen mehrheitlich versagt. Dies scheint sich nun zu ändern. Wie Sie der beiliegenden Medienerklärung entnehmen können, sind es gleich zwei Teilerfolge, welche wir nach langem Rechtsstreit verbuchen können. Mitgliederbrief_November 2021 Zimänti-Süd-MedienmitteilungNovember 2021 Zum einen sagt nun auch das Obergericht klar und deutlich, dass es für den befristeten Betrieb im Areal Zimänti Süd eine Baubewilligung braucht; dies nachdem dasselbe auch der Regierungsrat im Dezember 2020 festgestellt hat. Unser Rekurs hat nun auch Konsequenzen, welche den Gemeinderat zum Handeln auffordern. Zudem war unsere Einsprache gegen den Quartierplan Zimänti Süd nicht gegenstandslos, wie es der Gemeinderat gerne gehabt hätte. Verfahrensfehler im Zusammenhang mit der Umwelt verträglichkeitsprüfung machen es notwendig, dass dieses Verfahren neu aufgerollt werden muss. Man kann eigentlich sagen: Zurück auf Feld eins. Sie sehen, wenn der betroffene Bürger sich für eine berechtigte Sache einsetzt, ist es für die Behörden schwierig, alles nach ihrem Gusto durchzudrücken und durchzuwinken. Manchmal dauert es einfach eine Weile, bis sich der Rechtsstaat die Mühe macht, einzugreifen. Wie soll es jetzt weitergehen? Nun, wir können im Moment nur genau hinschauen, wie der Gemeinderat die Lage zu meistern versucht. Sollte weiterhin gemauschelt werden, halten wir den Zeigefinger hoch. Es gäbe da allerdings noch die Möglichkeit, dass das Gespräch mit uns Bürgern gesucht würde. In diesem Fall sind unsere Türen weit offen. Wir wollen ja nur, dass der Betrieb die Lebensqualität und die Sicherheit der Einwohner berücksichtigt. Ausserdem sind die Umweltstandards strikte einzuhalten. Sonst geht der Rechtsfall eben in die nächsten Runden. Am Schluss möchte ich es nicht versäumen, Ihnen für die Treue zum VWT zu danken. Selbstverständlich ist der Vorstand jederzeit gerne bereit, Fragen zu beantworten und auch Kritiken und Anregungen entgegen zu nehmen. Mit freundlichen GrüssenPaul Ryf, Präsident