Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission hat zusammen mit der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege in ihrem Gutachten vom 10. Oktober 2017 klar auf die Unverträglichkeit des vorliegenden Bauabfall-Aufbereitungsplatzes mit dem Schutz des Chesslerlochs hingewiesen. Aus der Sicht des Vereins Wohnqualität Thayngen kommen, ebenso wichtig, die Aspekte Lebensqualität, Gewässerschutz und Verkehrssicherheit hinzu. 

Konsequenterweise darf, so die weitverbreitete Überzeugung, nicht einfach hingenommen werden, dass im Zimänti-Süd-Areal ein Metallschrott- und Altholz-Zwischenlager ohne gültige Baubewilligung (und damit ohne rechtliches Fundament) betrieben wird.

Am 18. Mai 2020 wurde deshalb dem Regierungsrat fristgerecht eine Rekursreplik zugestellt. Das 13seitige Schreiben wurde von Rechtsanwalt Pro. Dr. iur. Arnold Marti im Auftrag von Paul Ryf, Aldo Künzli und des Vereins Wohnqualität Thayngen verfasst. Darin werden – vorerst natürlich erst nach eigener Einschätzung – die Argumente der Gemeinde Thayngen (Stellungnahme vom 12. März 2020) und der Rail-Kontor AG (Stellungnahme vom 27. April 2020) mit dem Versuch, frühere Baugesuche der 2003 geschlossenen Zementwerks heranzuziehen, stichhaltig widerlegt.

Es kann an dieser Stelle nicht darum gehen, dieses Schreiben angesichts des hängigen Verfahrens – dieser Begriff trifft die Realität besser als «laufendes» Verfahren – in extenso publik zu machen. Es reicht, die Schlussfolgerung zu nennen: «Vielmehr ist im Rechtsmittelentscheid festzustellen, dass beide Lagerplätze nicht nur formell, sondern auch materiell rechtswidrig sind und daher jedenfalls nicht bewilligt werden können.»

Der Vereinsvorstand will seine Mitglieder im Rahmen der – nun leider verschobenen – Jahresversammlung darüber näher informieren und auch aktuelle Verkehrszahlen liefern. (VWT)