Seit Jahren setzt der Verein Wohnqualität Thayngen alle Hebel in Bewegung, um die Swiss Immo Rec AG mit Rechtsmitteln auszubremsen. Das Obergericht hat einen Rekurs des Vereins nun teilweise gutgeheissen. Zudem muss der Quartierplan neu überarbeitet werden. Von Tobias Bolli.
THAYNGEN. Die Zimänti-Saga geht weiter, ein Ende ist weniger denn je in Sicht. Seit 2015 betreibt die Swiss Immo Rec AG auf dem Areal Zimänti Süd einen offenen Recyclingbetrieb, der Bau- und Metallschrott verarbeitet. Dagegen hat sich hartnäckiger Widerstand formiert; der Verein Wohnqualität Thayngen (VWT) störte sich an den Lastwagen, die auf der Quartierstrasse in der Tempo-30-Zone verkehren. Ebenso kritisierte der über 100 Mitglieder starke Verein die als «massive Belastung» empfundenen Lärmimmissionen des Betriebs; diese störten sowohl tagsüber als auch in der Nacht, wenn auf dem offenen Betrieb rangiert wird. Auch eine angeblich ungenügende Versiegelung der Anlage wurde und wird kritisiert. Ein akzeptabler Gewässerschutz sei derzeit nicht gewährleistet.
Der Verein klagte nicht nur, sondern handelte. Er wurde bei den kommunalen und kantonalen Instanzen vorstellig und rügt dort seit 2015 die fehlende Baubewilligung der Swiss Immo Rec AG. Auch strengte er verschiedene andere Verfahren an. Nicht einmal Baureferent Christoph Meister wusste aus dem Stegreif zu sagen, wie viele Verfahren gerade parallel laufen. «Es sind jedenfalls einige», sagte er.
Erfolgreiche Beschwerde
Zimänti-Süd-MedienmitteilungNovember 2021
Nun wurde ein neuer Entscheid des Obergerichts bekannt. Er betrifft ein im Dezember 2017 vom VWT lancierter Rekurs an den Regierungsrat. Der Rekurs kritisiert das Fehlen einer Baubewilligung für das Areal Zimänti Süd; für den Betrieb existiert nur eine abfallrechtliche Betriebsbewilligung.
Der Regierungsrat entschied im Dezember 2020 – damals in Zusammenhang mit einem weiteren Verfahren –, dass zwar ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden müsse, dieses aber im Hinblick auf den neuen Quartierplan sistiert werden könne. Der Anlage wurde darauf eine Betriebsbewilligung bis Ende 2022 ausgestellt, was vonseiten des Vereins für Wohnqualität Thayngen als «Verzögerungstaktik» angeprangert wurde. Einzelne Anwohner und der Verein Wohnqualität Thayngen haben dagegen am Obergericht Beschwerde erhoben.
Am 29. Oktober hat das Obergericht diese Beschwerde teilweise gutgeheissen, wie der Verein in einer gestern verschickten Medienmitteilung verlauten lässt. Demnach wurde die Sistierung des Baubewilligungsverfahrens wieder aufgehoben und der Gemeinderat von Thayngen angewiesen, die Baubewilligung in einem gesetzeskonformen Verfahren zu prüfen. Paul Ryf, Präsident des Vereins Wohnqualität Thayngen, ist positiv überrascht vom Obergerichtsentscheid: «Der Entscheid ist kein Triumph, aber ein Teilerfolg oder ein Lichtblick.» Der beschrittene Weg sei aber noch lange nicht zu Ende gegangen.
Auch an einer weiteren Verfahrensfront konnte der VWT einen Teilerfolg erzielen. Eine Einsprache gegen den vom Gemeinderat erlassenen Quartierplan endete am 26. Oktober vorerst damit, dass der Quartierplanentscheid vom Gemeinderat noch einmal erwogen wird. Zuvor hatte der Verein kritisiert, dass der Quartierplan nicht hinreichend auf dessen Umweltverträglichkeit hin überprüft worden sei. «Es kann nicht sein, dass die Umwelt stiefmütterlich behandelt wird, deshalb fühlten wir uns verpflichtet, mit dem Finger darauf zu zeigen», so Ryf.
Nun hoffe man, dass der Gemeinderat, anders als in der Vergangenheit, das Gespräch mit dem Verein suche und dessen Anliegen endlich ernst nehme. «Wir erwarten, dass man auf Bürger hört.» Zu lange habe man Probleme einfach salopp aussitzen wollen. Gleichzeitig betonte Ryf, dass der Verein nicht um jeden Preis eine Konfrontation suche. «Wir sind zu Gesprächen
bereit.»
Gemeindepräsident Marcel Fringer wollte mit Verweis auf das laufende Verfahren noch keine Stellung zu den neuen Entscheiden beziehen. «Wir halten uns an die vom Gesetz vorgeschriebenen Wege. Wenn wir irgendwo eine halb falsche Abzweigung genommen haben, dann gehen wir ein paar
Schritte zurück und biegen wieder auf die Hauptstrasse ein», so der Gemeindepräsident. Baureferent Christoph Meister wies darauf hin, dass der obergerichtliche Entscheid vor Ablauf der Fristen noch keine Rechtskraft hat. «Es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt unseriös zu spekulieren, wie es nun weitergeht.» Swiss Immo Rec wollte zu den neusten Entwicklungen keine Stellung beziehen.