18. Februar 2023. Das Spiel geht weiter, könnte man sagen. Nur: Es ist kein Spiel. Sondern bitterer Ernst und aus Sicht des VWT ein Fall von Rechtsbeugung. Vizepräsident Aldo Künzli konnte den Schaffhauser Nachrichten unsere Sicht darlegen. Lesen Sie nachfolgend den fairen SN-Bericht und unsere Medienschau 2023 – es lohnt sich.
SN: Der logische Schritt: Rekurs vor Obergericht (18.2.23)
THA: Aldo Künzli: Kesslerloch und Zimänti Süd (21.2.23)
shaz: Verein zieht Entscheid weiter (23.2.23)
Recyclingbetrieb im Kesslerloch: Verein Wohnqualität zieht Rekurs vor Obergericht
Der Verein Wohnqualität Thayngen (VWT) zieht den Regierungsratsentscheid betreffend der Nutzung des «Zementi-Areals» an das Schaffhauser Obergericht weiter. Zugleich setzt er weiterhin alles daran, dass man das Kesslerloch und seine Umgebung aufwertet.
Roland Müller
Vor genau 150 Jahren, am 4. Dezember 1873, sorgte der Reallehrer Konrad Merk, unterstützt von zwei Schülern und einem weiteren Lehrer, mit seinen ersten Grabungen in Thayngen dafür, dass man eine grosse Höhle südlich des Dorfs frei-legen konnte. Heute kennt fast jeder das «Kesslerloch», wo vor 15 000 bis 11 000 Jahren wahrscheinlich Rentierjäger hausten und die Enge des kleines Taleinschnittes für die Jagd nutzten. Um diese prähistorische Stätte dreht sich schon seit über einem Jahrzehnt ein Konflikt. Die Höhle liegt direkt am Rande der ehemaligen Zementfabrik «Zementi». Vor 20 Jahren hat die Fabrik ihre Hauptgebäude zurückgebaut und das Areal anschliessend verkauft. Der erste Käufer bekundete dazumal die Absicht, einen Gewerbepark zu errichten. Seit 2015 wird das Areal mit einer Fläche von rund 12 000 Quadratmetern der «Zementi-Süd» vom heutigen Arealeigentümer für einen grösseren Recyclingbetrieb genutzt. Er betreibt dort einen offenen Recyclingbetrieb für Bau- und Metallschrott als Zwischennutzung. Die Zufahrt ist aber nur durch Wohnquartiere mit Tempo 30 möglich. Entsprechend sind die betroffenen Quartierbewohner einem starken Schwerverkehr ausgesetzt, welchen der Recyclingbetrieb durch seine An- und Abfuhren auslöst.
Verein Wohnqualität Thayngen
Seit 2008 kämpft der dazumal gegründete Verein Wohnqualität Thayngen (VWT) für ein Kesslerloch ohne Verschrottungsanlage. Für den Verein steht seither insbesondere der Umstand in der Kritik, dass die Vorgaben bezüglich der Bewilligungen nicht eingehalten werden. Zugleich be-mängeln sie, dass die Zufahrt immer noch durch Quartiere der Gemeinde führt.
Westlich des ehemaligen «Zementi»-Areals, im direkten Zufahrtsbereich, besitzen die Gemeinde und Privatpersonen noch beachtliche Baulandreserven. «Hier handelt es sich um ein Siedlungsentwicklungs-gebiet, mit einem Planungshorizont von zehn Jahren», erklärt Aldo Künzli, Vizepräsident des VWT. Dieses Baugebiet ist bei einer absehbaren Erschliessung und Überbauung direkt vom Erschliessungsverkehr des Recyclinghofes betroffen, wenn bis dahin keine direkte Zufahrt realisiert wird. In diesem andauernden Konfliktfeld rekurrierten anfangs Dezember 2017 einige Anwohner und der Verein VWT gegen den Entscheid des Gemeinderates Thayngen, dem Recyclingunternehmen eine weitere Betriebsbewilligung für fünf Jahre zu genehmigen.
Regierungsrat lehnt Rekurs ab
Nun wurde bekannt, dass der Regierungsrat den vor über fünf Jahren ein-gereichten Rekurs, der sich gegen die im Dezember 2017 durch das Interkantonale Labor (IKL) erteilte befristete abfallrechtliche Betriebsbewilligung richtete, abgelehnt hat. Das Verfahren wurde aber mehrmals durch weitere ausgelöste Zwischenverfahren unterbrochen. So bekamen in der Zwischenzeit Anwohner recht oder es wurde ihnen zugestanden, dass für die umfangreiche Abfallanlage eine Baubewilligung fehlt, die bis heute aussteht. Im Ende Januar datierten Entscheid des Regierungsrates wird aber nicht mehr auf die erwähnten Kritikpunkte eingegangen. «Diese neue Ausgangslage hat den Verein bewogen, die ganze Thematik an die Öffentlichkeit zu tragen», so Aldo Künzli. Mit dem Rekursentscheid hat der Regierungsrat die im Dezember 2017 erteilte und jetzt nach ihrem Ablauf durch das IKL erneuerte, abfallrechtliche Betriebsbewilligung geschützt und gestützt. Hier sieht der VWT viel Klärungsbedarf, auch weil in der neuen Bewilligung die aus seiner Sicht bisher nie eingehaltene Beschränkung einer Abfallmenge von 10 000 Tonnen pro Jahr fallengelassen wurde. «Dies würde eine abgeschlossene und rechtskräftige Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern», macht der VWT geltend. Entsprechend kann sich jetzt der VWT damit nicht abfinden und hat beschlossen, den für ihn unverständlichen Rekursentscheid und auch die neue abfallrechtliche Bewilligung anzufechten und ans Obergericht weiterzuziehen. Damit will der Verein bewirken, dass das Obergericht sich zu den offenen Fragen äussern muss. «Für die Inbetriebnahme einer solchen Anlage braucht es nämlich einen ko-ordinierten Planungs-, Baubewilligungs- und Betriebsbewilligungsentscheid und nicht eine unzulässige Vorwegnahme eines blossen abfallrechtlichen Betriebsbewilligungsentscheides», begründet Aldo Künzli diesen Schritt. Heute befindet sich das Kesslerloch eingeklemmt zwischen der Bahnlinie, der Kantonsstrasse und dem grossen «Zementi»-Areal am süd lichen Teil des Gebietes.
Aufwertung Kulturstätte Kesslerloch
Entlang der südwestlichen steilen Böschung gibt es aber noch weitere prähistorische Höhlen, welche jetzt teilweise auf dem entsprechenden Areal liegen und nicht zugänglich sind. Dies möchte der Verein ebenfalls ändern, indem man entlang dem Bahngeleise durch das Areal den südlichen Teil abtrennt und eine grosse «Kesslerloch»-Zone schafft. Doch dafür muss der heutige Besitzer dieses Land auch abtreten. «Nur damit kann gewährleistet werden, dass alle prähistorischen Elemente beim Kesslerloch für Besucher zugänglich werden und zugleich diese Stätte aufgewertet werden kann», zeigt sich Künzli überzeugt. Der Verein verbin-det dies auch direkt mit der Wohnqualität in Thayngen, wenn diese prähistorische Stätte aufgewertet wird.
Der Verein hat sich nun für einem Weiterzug des Rekurses an das Obergericht entschieden. Dies in der Hoffnung, dass sich die Ziele des VWT umsetzen lassen.