Wohnqualität auch fürs Alterswohnheim

Gegenwärtig nimmt ein Thema vermehrt Raum ein in der regionalen Medienberichterstattung: der Umbau des Alterswohnheims Thayngen (AWH): Insbesondere die Kostenüberschreitungen und deren mögliche Abwälzung auf die Gäste geben viel zu reden. Ein Aspekt wird dabei aber ausgeblendet, nämlich die zunehmende Lärmbelastung des Quartiers. Nicht nur die nicht enden wollenden Bauarbeiten an der Bahnlinie mit dem dadurch verbundenen Nachtlärm sowie die immer wieder stattfindenden Verkehrsumleitungen auf der J15 sorgen für hohe Immissionen. Diese Phänomene haben grundsätzlich temporären – wenn auch häufigen – Charakter. Dann sorgt auch die Park-and-Ride-Anlage für regelmässige Autobewegungen.

Am wichtigsten scheint uns aber eine weitere massive Lärm- und Gefahrenquelle, nämlich die schweren Lastenzüge, welche entlang der Bahnlinie in Richtung Zementi-Areal donnern. Potenzielle Altersheimgäste, welche dies wissen, werden sich einen Einzug wohl überlegen.

Seit nunmehr zehn Monaten liegt den kantonalen Behörden der Entwurf eines Quartierplans vor, welcher die Betreiber der Anlage beim Kesslerloch verfasst haben. Wären die Richtlinien unseres Nachbarkantons Zürich auch bei uns gültig, wäre dieser Quartierplan längst in ablehnendem Sinne zurück bei den Gemeindebehörden. Und würden die Auflagen des einschlägigen Faktenblattes der Ostschweizer Kantone (inkl. Schaffhausen) berücksichtigt, wäre das Resultat dasselbe. Wir fragen uns, was der Kanton so lange macht.

Derweil hat das Unternehmen eine bis Ende 2017 befristete Bewilligung des Kantons für die Lagerung einer gewissen Menge Material. Gemäss juristischem Bescheid wäre dafür in unserem Kanton eine Baubewilligung erforderlich. Im ähnlich gelagerten Fall einer Pflanzenkohle-Produktionsanlage im Mühlental wurde der Betrieb aufgrund der fehlenden Bewilligung gestoppt. Demgegenüber harrt eine Eingabe, welche unser Anwalt in der Angelegenheit Zementi Süd beim Kanton eingereicht hat, seit bald drei Monaten einer Beantwortung.

Ein kürzlich gefällter Bundesgerichtsentscheid, welcher die Betreiber einer Recyclinganlage in Schlatt TG dazu verpflichtete, die Transportwege mittels eines neu geschaffenen Bahnübergangs vom nahen Wohnquartier fernzuhalten, dürfte den Schaffhauser Behörden bekannt sein. Aber hat das einen Einfluss auf deren Entscheid?

Die nun öfter um Mitternacht stattfindenden Rangierarbeiten der DB im Zusammenhang mit der Anlage im Zementi-Areal hat die Anwohner nun endgültig wachgerüttelt. Eine grosse Anzahl Liegenschaftsbesitzer der angrenzenden Quartiere befürchtet mittelfristig einen Wertverlust ihrer Immobilien. Daher haben sie beschlossen, erhebliche Beiträge in einen Fonds einzulegen, welcher dem Verein Wohnqualität Thayngen helfen wird, mögliche Entscheide vor den Richter zu bringen. Wenn es sein muss, bis nach Lausanne. Hoffen wir, dass es nicht so weit kommen muss!

Paul Ryf, Präsident des Vereins Wohnqualität Thayngen

Diese “Meinung” erschien am 21. Oktober 2017 als Leserbrief im “Thaynger Anzeiger” – was ist Ihre Meinung? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf