Die ewige Geschichte setzt sich fort
Seit Jahren setzt der Verein Wohnqualität Thayngen alle Hebel in Bewegung, um die Swiss Immo Rec AG mit Rechtsmitteln auszubremsen. Das Obergericht hat einen Rekurs des Vereins nun teilweise gutgeheissen. Zudem muss der Quartierplan neu überarbeitet werden. Von Tobias Bolli. THAYNGEN. Die Zimänti-Saga geht weiter, ein Ende ist weniger denn je in Sicht. Seit 2015 betreibt die Swiss Immo Rec AG auf dem Areal Zimänti Süd einen offenen Recyclingbetrieb, der Bau- und Metallschrott verarbeitet. Dagegen hat sich hartnäckiger Widerstand formiert; der Verein Wohnqualität Thayngen (VWT) störte sich an den Lastwagen, die auf der Quartierstrasse in der Tempo-30-Zone verkehren. Ebenso kritisierte der über 100 Mitglieder starke Verein die als «massive Belastung» empfundenen Lärmimmissionen des Betriebs; diese störten sowohl tagsüber als auch in der Nacht, wenn auf dem offenen Betrieb rangiert wird. Auch eine angeblich ungenügende Versiegelung der Anlage wurde und wird kritisiert. Ein akzeptabler Gewässerschutz sei derzeit nicht gewährleistet. Der Verein klagte nicht nur, sondern handelte. Er wurde bei den kommunalen und kantonalen Instanzen vorstellig und rügt dort seit 2015 die fehlende Baubewilligung der Swiss Immo Rec AG. Auch strengte er verschiedene andere Verfahren an. Nicht einmal Baureferent Christoph Meister wusste aus dem Stegreif zu sagen, wie viele Verfahren gerade parallel laufen. «Es sind jedenfalls einige», sagte er. Erfolgreiche Beschwerde 211119 SN VWTH bekommt Recht Zimänti-Süd-MedienmitteilungNovember 2021 Nun wurde ein neuer Entscheid des Obergerichts bekannt. Er betrifft ein im Dezember 2017 vom VWT lancierter Rekurs an den Regierungsrat. Der Rekurs kritisiert das Fehlen einer Baubewilligung für das Areal Zimänti Süd; für den Betrieb existiert nur eine abfallrechtliche Betriebsbewilligung. Der Regierungsrat entschied im Dezember 2020 – damals in Zusammenhang mit einem weiteren Verfahren –, dass zwar ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden müsse, dieses aber im Hinblick auf den neuen Quartierplan sistiert werden könne. Der Anlage wurde darauf eine Betriebsbewilligung bis Ende 2022 ausgestellt, was vonseiten des Vereins für Wohnqualität Thayngen als «Verzögerungstaktik» angeprangert wurde. Einzelne Anwohner und der Verein Wohnqualität Thayngen haben dagegen am Obergericht Beschwerde erhoben. Am 29. Oktober hat das Obergericht diese Beschwerde teilweise gutgeheissen, wie der Verein in einer gestern verschickten Medienmitteilung verlauten lässt. Demnach wurde die Sistierung des Baubewilligungsverfahrens wieder aufgehoben und der Gemeinderat von Thayngen angewiesen, die Baubewilligung in einem gesetzeskonformen Verfahren zu prüfen. Paul Ryf, Präsident des Vereins Wohnqualität Thayngen, ist positiv überrascht vom Obergerichtsentscheid: «Der Entscheid ist kein Triumph, aber ein Teilerfolg oder ein Lichtblick.» Der beschrittene Weg sei aber noch lange nicht zu Ende gegangen. Auch an einer weiteren Verfahrensfront konnte der VWT einen Teilerfolg erzielen. Eine Einsprache gegen den vom Gemeinderat erlassenen Quartierplan endete am 26. Oktober vorerst damit, dass der Quartierplanentscheid vom Gemeinderat noch einmal erwogen wird. Zuvor hatte der Verein kritisiert, dass der Quartierplan nicht hinreichend auf dessen Umweltverträglichkeit hin überprüft worden sei. «Es kann nicht sein, dass die Umwelt stiefmütterlich behandelt wird, deshalb fühlten wir uns verpflichtet, mit dem Finger darauf zu zeigen», so Ryf. Nun hoffe man, dass der Gemeinderat, anders als in der Vergangenheit, das Gespräch mit dem Verein suche und dessen Anliegen endlich ernst nehme. «Wir erwarten, dass man auf Bürger hört.» Zu lange habe man Probleme einfach salopp aussitzen wollen. Gleichzeitig betonte Ryf, dass der Verein nicht um jeden Preis eine Konfrontation suche. «Wir sind zu Gesprächenbereit.» Gemeindepräsident Marcel Fringer wollte mit Verweis auf das laufende Verfahren noch keine Stellung zu den neuen Entscheiden beziehen. «Wir halten uns an die vom Gesetz vorgeschriebenen Wege. Wenn wir irgendwo eine halb falsche Abzweigung genommen haben, dann gehen wir ein paarSchritte zurück und biegen wieder auf die Hauptstrasse ein», so der Gemeindepräsident. Baureferent Christoph Meister wies darauf hin, dass der obergerichtliche Entscheid vor Ablauf der Fristen noch keine Rechtskraft hat. «Es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt unseriös zu spekulieren, wie es nun weitergeht.» Swiss Immo Rec wollte zu den neusten Entwicklungen keine Stellung beziehen.
Positive Zwischenentscheide von Justiz und Politik
Medienmitteilung, 16. November 2021, betreffend Recyclingbetrieb Areal Zimänti-Süd in Thayngen. Die SwissIMmoRec AG betreibt seit 2015 auf dem Areal Zimänti-Süd in Thayngen als Zwischennutzung einen offenen Recyclingbetrieb für Bau- und Metallschrott, welcher für die Quartierbewohner aufgrund des starken Lastwagen-Zu- und Wegfahrverkehrs auf der theoretisch verkehrsberuhigten, mit einem Tempolimit von 30 km/h versehenen, Quartierstrasse und der zeitweiligen Lärmimmissionen aus dem offenen Betriebsgelände und dem nächtlichen Rangierlärm eine massive Belastung darstellt. Für diesen Betrieb besteht bisher nur eine abfallrechtliche Betriebsbewilligung, die aber im Dezember 2017 mit bisher noch nicht entschiedenem Rekurs an den Regierungsrat angefochten wurde. Obwohl die Anwohner seit 2015 das Fehlen einer Baubewilligung bei den kommunalen und kantonalen Instanzen rügen, hat der Regierungsrat in einem später angehobenen Verfahren erst am 15. Dezember 2020 entschieden, dass eine Baubewilligung fehle und daher ein Wiederherstellungsverfahren bzw. ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden müsse, welches dann aber im Hinblick auf den nötigen, vor dem Erlass stehenden Quartierplan sistiert werden könne; gleichzeitig wurde festgehalten, die Anlage können bis zum Ablauf der (angefochtenen!) Betriebsbewilligung Ende 2022 weitergeführt werden. Gegen diese Verzögerungstaktik seitens des Regierungsrates haben einzelne Anwohner und der Verein Wohnqualiät Thayngen (VWT) Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Obergericht erhoben. Dieses hat nun am 29. Oktober 2021 in teilweiser Gutheissung der erhoben Beschwerde die Hinweise des Regierungsrates zur Weiterbenutzung der Anlage und zur Sistierung des Wiederherstellungsverfahrens aufgehoben und den Gemeinderat von Thayngen angewiesen, das vorgesehene Wiederherstellungs-verfahren gesetzeskonform durchzuführen. Während der Hängigkeit des Beschwerdeverfahrens vor Obergericht hat der Gemeinderat Thayngen überdies am 2. März 2021 den für die vorgesehene neue Nutzung (geschlossene Recyclinganlage mit einem achtmal höheren Umschlag, nämlich von 80’000 Tonnen pro Jahr) erforderlichen Quartierplan erlassen, allerdings ohne die vorgeschriebene formelle Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen und den Quartierplan mit dieser abzustimmen. Der Verein VWT hat daher gegen den erlassenen Quartierplan Einsprache erhoben und auf diesen Mangel – allerdings ohne Erfolg – hingewiesen. Gegen den abweisenden Einsprache-Entscheid des Gemeinderates hat der VWT wiederum Rekurs an den Regierungsrat erhoben. Nachdem auch die kantonale Koordinationsstelle für Umweltschutz (KOFU) in ihrem Bericht vom 8. Oktober 2021 auf diesen Fehler hingewiesen hat, hob der Gemeinderat am 26. Oktober 2021 den erlassenen Quartierplan auf und stellte in Aussicht, dass er einen neuen Quartierplan in Abstimmung mit der Umweltverträglichkeitsprüfung erlassen werde. Somit liegt nun die Sache wieder ganz beim Gemeinderat Thayngen. Dieser muss der SwissImmoRec AG nun umgehend endlich Frist für die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs ansetzen, dieses ungesäumt behandeln und die nötigen Wiederherstellungsmassnahmen unter Berücksichtigung der wohl auf längere Zeit fehlenden Baubewilligung treffen. Gleichzeitig muss der Gemeinderat den Erlass des Quartierplans für die definitive Nutzung unter Berücksichtigung des KOFU-Berichts und der Einwendungen des VWT neu prüfen. Die im VWT zusammengeschlossenen Einwohner hoffen dabei, dass der Gemeinderat nun – anders als in den letzten sechs Jahren – das Gespräch mit ihnen sucht und den Anliegen des VWT entgegenkommt, namentlich durch eine das Quartier nicht störende neue Erschliesssung des Areals, deren Prüfung vom Einwohnerrat diesen Sommer in Auftrag gegeben worden ist. Überdies ist unbedingt ein Augenschein mit Fachexperten auf dem Betriebsareal erforderlich, da der bestehende, vom Zementwerk übernommene Platz nach Auffassung der Anwohner die aus Gründen des Gewässerschutzes erforderliche Versiegelungsanforderung für die bestehende Ablagerung von Bau- und Metallschrott mit Blei, Quecksilber und Öl nicht erfüllt. Ebenso müssen nächtliche Rangierfahrten zum Areal untersagt werden. Verein Wohnqualität Thayngen, Paul Ryf / Arnold Marti
Dank an Sepp Hagen
Am 5. Oktober berichtete Vincent Fluck unter dem Titel “Zimänti Süd: Eine Rechtsschrift löste die andere ab” über die GV des VWTH (siehe dazu auch den Jahresbericht des Präsidenten). Wir drucken ihn nachfolgend unverändert ab. Hinzu kommt nochmals der Dank des Vereins an Sepp Hagen, der als Kassier zurückgetreten ist, dem Vorstand aber mit seiner Erfahrung und seiner gleichermassen engagierten wie besonnenen Art als Beisitzer weiterhin erhalten bleibt. (VF) Der Verein Wohnqualität Thayngen hat seine 13. Jahresversammlung abgehalten. Der Vorstand ist mit einer kleinen Änderung wiedergewählt worden. Das juristische Hin und Her um das Zimänti- Süd-Areal geht weiter. THAYNGEN Letztes Jahr fand die Jahresversammlung des Vereins Wohnqualität Thayngen (VWT) schriftlich statt. Am letzten Dienstag konnte sie wieder physisch abgehalten werden. Allerdings kontrollierte Präsident Paul Ryf am Eingang zum Ratskeller, dass alle Anwesenden ein Covid-Zertifikat hatten. Und die maximale Teilnehmerzahl lag bei 30 Personen. Diese Grenze wurde nicht erreicht, da sich nur zwölf Mitglieder und dreiGäste einfanden, darunter Gemeindepräsident Marcel Fringer. Nachbesserung von QuartierplanIn seinem Jahresbericht schilderte Paul Ryf, dass die juristische Auseinandersetzung um das Areal Zimänti Süd auch im Coronajahr 2020 weitergegangen sei. «Eine Rechtsschrift löste die andere ab», sagte er. Ohne den Anwalt Arnold Marti hätte der VWT nicht verstanden, was die verschiedenen Ämter in verklausuliertem Juristendeutsch mitteilen wollten. Erfreulich für den VWT seien die Erneuerungswahlen im Herbst vor einem Jahr gewesen: Fünf Einwohnerratsmitglieder gehörten jetzt auch dem Verein an. Zum Quartierplan, gegen den der VWT Einsprache erhob, sagte er, dass ein Amt Nachbesserungen verlange. Der Gemeinderat habe biszum 12. Oktober Zeit, diese vorzunehmen, da der Quartierplan sonst nicht bewilligungsfähig sei. Der Verein setzte sich auch für andere Themen ein, die das Gemeindeleben betreffen. So hat er sich mit einem geplanten Stall für 600 Schweine befasst und mit Tempo 30. Auch die angekündigten Bauarbeiten an der Bahnüberführung Erlengasse hat der Verein in seinem Blickfeld. Er befürchtet eine Belastung des Dorfs durch den Umleitungsverkehr. In nächster Zeit werde dem Verein die Arbeit nicht ausgehen, schloss der Präsident seinen Bericht ab. «Eigentlich ist es ja ein gutes Zeichen für eine funktionierende Demokratie, dass der Bürger wach bleibt und als Souverän den von ihm gewählten Politikern auf die Finger schaut, obwohl dies für die Magistraten nicht immer angenehm ist.» Wechsel im VorstandDie statutarischen Geschäfte gaben nicht viel zu reden. Im Vorstand kommt es zu einer kleinen Änderung. Josef Hagen, der sechs Jahre lang Kassier war, gibt diese Funktion ab, bleibt aber im Vorstand. Neuer Kassier wird der bisherige Revisor Ruedi Fuchs. Die übrigen Vorstandsmitglieder bleiben mit Paul Ryf an der Spitze im Amt. Anstelle von Ruedi Fuchs wurde Bruno Züst zum neuen Revisor bestimmt. Im Anschluss an die Versammlung hielt Remo Bührer aus Thayngen einen Bildervortrag über seine Leidenschaft als Drohnenfotograf (siehe Kasten). Am Schluss wurde ein Apéro serviert. Kasten: Leidenschaft für Drohnenfotografie Remo Bührer befasst sich seit vier Jahren mit Drohnenfotografie. Vor einiger Zeit wurde er in dieser Zeitung vorgestellt (ThA, 11.8.20). Wiederholt sind an dieser Stelle auch Bilder von ihm veröffentlicht worden. An der VWT-Jahresversammlung gab der Thaynger Druckfachmann, der bei der Firma Augustin arbeitet, Einblick in sein Hobby. «Ich bin mindestens einmal pro Woche mit meiner Drohne unterwegs», sagte er. Er halte sich sehr gerne in der Natur auf. In seiner sehr ansprechenden Bilderschau zeigte er Luftaufnahmen vom Reiat. Infolge der ungewohnten Perspektive war es zum Teil recht knifflig, die jeweiligen Dörfer zu erkennen. Interessant waren auch die Erläuterungen über die 907 Gramm schwere Drohne, eine DJI Mavic 2 Pro. Sie hat vier Propeller und verfügt über zehn Kollisionssensoren, die fünf Meter vor einem Gegenstand oder einer Person automatisch einen Stopp einleiten. Das Thema Sicherheit ist dem 38-Jährigen sehr wichtig. So hat er eine in der Europäischen Union verlangte Ausbildung gemacht und von der Gemeinde Thayngen eine Bewilligung eingeholt. Bei den Aufnahmen achtet er darauf, dass keine Personen erkennbar sind, und lässt deshalb seineDrohne mindesten 40 Meter über dem Boden fotografieren.
Interview über den Quartierplan
«Es gibt Lärm von bis zu 66 Dezibel [mitten in der Nacht]; das ist sehr laut»: Der Verein Wohnqualität Thayngen hat im März Einspruch gegen den Quartierplan Zimänti Süd erhoben. Nachträglich erläutern die Verantwortlichen ihre Beweggründe. Vincent Fluck 210504 Interview des Thaynger Anzeiger mit dem VWT Der Verein Wohnqualität Thayngen (VWT) hat Einspruch gegen den Quartierplan Zimänti Süd erhoben. Was bemängeln Sie an diesem Quartierplan? Paul Ryf: Da ist einerseits die Verkehrssituation. Wir wissen, wie viele Lastwagen aktuell fahren bei 10 000 Tonnen pro Jahr. Es sind rund 45 im Tagesdurchschnitt. Nimmt man die 80 000 Tonnen, die die Firma im Quartierplan angibt, führt dies zu einer Verachtfachung der Fahrten. Im Quartierplan ist aber von viel weniger Fahrten die Rede … Ryf: Genau. Das ist ein krasser Widerspruch zu den 42 Fahrten, die sie zugestehen. So viele zusätzliche Fahrten kann unser Quartier gar nicht schlucken. Da braucht es flankierende Massnahmen, da braucht es möglicherweise andere Zufahrten. Was ist Ihre Forderung an den Gemeinderat? Ryf: Wir können dem Gemeinderat keine Weisungen erteilen. Wir haben Einspruch eingelegt und auf alle Punkte im Quartierplan hingewiesen, die unserer Ansicht nach nicht in Ordnung sind und bei denen Korrekturbedarf besteht. Im Gegensatz zur SP-Motion, die an der letzten Einwohnerratssitzung angenommen wurde und für den Gemeinderat verpflichtend ist, betrachten wir nicht nur den Verkehr, sondern auch die Umwelt. Um welche Umweltbereiche geht es? Ryf: Es geht um den Lärm, ums Grundwasser, die Entwässerung und die Versiegelung des Bodens. Was sind die Kritikpunkte? Aldo Künzli: Das Erste ist, dass die Grundwassersituation im Areal sehr oberflächlich betrachtet wird. Man spricht von weniger als fünf Metern Dicke des Grundwasserstroms. Eine Studie, die in unserem Auftrag erstellt wurde, zeigt, dass das Grundwasser hier mit mindestens 20 Metern Mächtigkeit unter dem Areal durchfliesst. Man weiss aber nicht, ob dieser Grundwasserstrom mit dem Bibertal verbunden ist oder ob er lediglich über das Fulachtal in Richtung Schaffhausen abfliesst mit der Trinkwasserfassung Flurlingen als erstem Wasserbezugsort. Wir haben von ehemaligen Zimänti-Mitarbeitern die Information, dass in der Tat eine Verbindung zum Bibertalgrundwasser bestehe und dass die Unilever davon rund 500 Kubikmeter im Tag benutze. Genau weiss das aber niemand. Wie lautet die Forderung? Künzli: Wir fordern, dass man das genau untersucht. Denn gemäss dem Bundesamt für Umwelt und dem Faktenblatt für Verschrottungsbetriebe des Interkantonalen Labors darf man über Grundwasser solche Anlagen gar nicht errichten. Wir sind der Meinung, wenn man den Untergrund richtig versiegelt, wäre es aber möglich. Dann gehen Sie also davon aus, dass die Verschrottungsfirma zu wenig für die Versiegelung des Untergrunds vornimmt? Künzli: Ja. Wenn man das Gelände genau anschaut, sieht man aber, dass dies ein Betonflickenteppich ist. Und die Firma bezeichnet dies als versiegelt. Das geht natürlich nicht. Versiegelt ist etwas ganz anderes. Es gibt einen Fachbetrieb, der in einem solchen Fall einen Neubau plante, und im Untergrund eine doppelte Geotexfolie verlegte. Erst dann wurde die Betriebsstruktur aufgebaut. Dazu sagt man «abflusslos versiegelt». Alles Platzwasser, das anfällt, wird so in ein Auffangbecken geleitet. Dann müsste man der Firma also die Auflage machen, dass sie den Untergrund fachgerecht versiegelt? Künzli: Jawohl. Das haben die Verantwortlichen bis jetzt nie akzeptiert. Sie sagen, dass es jetzt schon ausreicht. Und das bestehende Absetzbecken hat ein Fassungsvermögen von 75 bis 100 Kubikmetern. Das reicht nicht für ein 100-jähriges Niederschlagsmaximum. Damit sie die erforderlichen 430 Kubikmeter erreichen, wollen sie die bestehenden Sammelschachtkanäle im Untergrund füllen. Doch wie wir von ehemaligen Zimänti- Mitarbeitern wissen, sind diese gar nicht dicht. Und die belasteten Stoffe fliessen unter Umständen zur Unilever … Künzli: Zuerst ins Grundwasser, wo die Kesslerlochfunde sind, dann zu den Wasserbezugsorten, die an diesem Grundwasser hängen. Einigen Quartierbewohnern wurde es wegen des Grundwassers verwehrt, Erdsonden in den Untergrund zu setzen. Und die Zimänti durfte seinerzeit im Chalchi-Areal wegen des Grundwassers nicht bauen. Das Grundwasser in der Chalchi und das im Zimänti-Areal gleich daneben: Ist die Wahrscheinlichkeit nicht gross, dass beides zusammen hängt? Wenn wir nochmals zum Verkehr zurückkommen. Wie lässt sich die Situation entlasten? Ryf: Auf der einen Seite müsste man alternative Zufahrten prüfen. Zum Beispiel direkt von der Reiatstrasse eine Abfahrt ins Areal vorsehen. Oder einen Zubringer bauen vom Industriegelände südlich der Bahnlinie mit einer Unterführung. Dann gäbe es noch – angenommen, man spricht wirklich nur von 40 bis 50 Lastwagen am Tag – auch flankierende Massnahmen, die man ins Auge fassen müsste, Stichwort Tempo 30. Das haben wir bei der Kesslerlochstrasse bereits schon, aber nicht bei den übrigen Anfahrtsstrassen. Das heisst: Tempo 30 auf der Schaffhauserstrasse? Ryf: Ja, zum Beispiel. Weitere Massnahmen sind geschützte Fussgängerübergänge mit Mittelinsel, wo Lastwagen gezwungen sind, ihr Tempo zu reduzieren. Es gibt noch weitere Möglichkeiten. Nebst dem Strassenverkehr haben wir auch das Thema Eisenbahn, das kommt ja im Quartierplan auch vor. Die Firmenverantwortlichen wollen ja auch einen gewissen Prozentsatz per Eisenbahn wegführen. «Güter auf die Bahn»: Das tönt sehr umweltgerecht. Man muss allerdings wissen, dass relativ selten rangiert wird. Meines Wissens in diesem Jahr erst einmal. Und wenn sie das tun, dann meistens in der Nacht. Das ist natürlich nicht das, was man als Anwohner will. Es ist schwierig, tagsüber zu rangieren, da der Passagierverkehr Vorrang hat. Wenn man Bahntransport will, dann ist man fast gezwungen, ihn in der Nacht zu bewältigen. Ryf: Laut einem Staatsvertrag aus dem 19. Jahrhundert hat die Deutsche Bahn das Recht, rund um die Uhr zu rangieren, an 365 Tagen im Jahr. Wir haben Auskünfte, dass sehr wohl am Tag rangiert werden kann. Das ist eine Frage des Willens und der Planung. Schaut man aber die Gleise an, die zum Zimänti-Areal führen, erkennt man, dass sie baufällig sind. Ich weiss nicht, ob die Deutsche Bahn bei der zurzeit tiefen Frequenz überhaupt Geld in die Hand nehmen würde, um diese Gleise zu sanieren. Das kann ich mir nicht vorstellen. Dann gehen Sie also davon aus, dass der Verkehr nicht über die Schiene abgewickelt werden wird? Ryf: Nein. Vielleicht mal etwas abtransportieren, wenn es gerade passt. Das müssten aber grosse Mengen sein. Eine Zeit lang war das der Fall, da haben sie fast jeden Monat einen Zug wegfahren
Kein Lockdown auf der Kesslerlochstrasse
Der Verein Wohnqualität Thayngen (VWT) musste seine Jahresversammlung wegen Corona verschieben. Präsident Paul Ryf und Vizepräsident Aldo Künzli nehmen eine Standortbestimmung vor. Interview: Andreas Schiendorfer THAYNGEN Wenn wir eine Art Bilanz ziehen – und beim Positiven beginnen: Worauf sind Sie besonders stolz?Aldo Künzli: Dass wir in den zwölf Jahren, seit es Verein gibt, schon einiges erreicht haben, zeigt doch, dass es uns braucht. Wenn es den VWT nicht gäbe, müsste man ihn gründen.Paul Ryf: Als Präsident bin ich stolz darauf zu sehen, wie viele Mitglieder seit der ersten Stunde aktiv mit dabei sind; im Vorstand oder bei speziellen Projekten. Und wir verzeichnen laufend neue Eintritte.Können Sie etwas konkreter werden?Paul Ryf: Wir haben letztes Jahr in unserer Inserate-Serie immer wieder auf den Zusammenhang von Verkehr und Wohnqualität hingewiesen. Deshalb hat mich persönlich die Einführung der Tempo-30-Zone im Bereich Untere Dorfstrasse-Brühlstrasse sehr gefreut. Man erinnert sich vielleicht, dass ich ein Argument der Gegner – Temporeduktion schade dem Gewerbe – aufs Korn genommen habe, aber unter dem Strich bleibt das Fazit: Wohnqualität ist mehrheitsfähig.Aldo Künzli: Erfolge hinsichtlich des Verkehrslärms sind die Einführung von Tempo 60 auf der J15 und die bessere Regelung des nächtlichen Güterverkehrs durch die Deutsche Bahn. Hervorheben möchte ich auch die Eröffnung des Steinzeitpfades, den Einsatz für das Pfahlbauerdorf. Jahrelang haben wir uns dafür eingesetzt, und was nun Kantonsarchäologie und Reiat Tourismus zusammen erreicht haben, ist toll.Hat sich das Verkehrsproblem auf der Kesslerlochstrasse während des Lockdowns entschärft?Aldo Künzli: Der Mittelwert unserer jahrelangen Verkehrszählungen liegt bei 40 Lastwagenfahrten pro Tag. Zwischen dem 16. März und dem 12. Juni wurde dieser Mittelwert 38 Mal übertroffen. Obwohl die Fahrten des örtlichen Gartenbauunternehmens auf ein Minimum zurückgegangen waren, verblieben die Lastwagenfahrten auf hohem Niveau. Manchmal sind es deren 100 pro Tag.Paul Ryf: Von vielen Fahrern wird Tempo 30 nicht eingehalten; das haben unsere Messungen gezeigt. Das Problem des Wildwuchses beim nächtlichen Parkieren wurde insofern gelöst, als nun das Parkieren auf einer Teilstrecke der Kesslerlochstrasse erlaubt ist. Die Belastung des Quartiers durch Lärm und Schwerverkehr ist damit natürlich nicht zurückgegangen.Der Verein erlitt, in Lausanne, auch empfindliche Rückschläge!Aldo Künzli: Ja, die Niederlage vor Bundesgericht tat weh, auch wenn es sich um den Nebenschauplatz eines Nebenschauplatzes gehandelt hatte. Materiell wurde hinsichtlich der Rechtmässigkeit einer industriellen Schrottverarbeitungsfirma beim Kesslerloch nichts entschieden.Gerade darum hätten Sie das Urteil akzeptieren können…Aldo Künzli: Sicher. Dafür warten wir nun aber seit geraumer Zeit auf einen Entscheid der hiesigen Behörden hinsichtlich der Frage, ob die aktuelle Zwischennutzung des Areals ohne Baubewilligung rechtens ist oder nicht. Weil nichts gegangen ist, haben wir gegen den Nichteintretensentscheid des Gemeinderates Thayngen rekurriert. Eine Antwort steht noch aus.Paul Ryf: Unsere ausführliche Antwort auf Stellungnahmen seitens der Rekursgegner wurde von Rechtsanwalt Prof. Arnold Marti ausgearbeitet. Da es sich um ein hängiges Verfahren handelt, können wir hierzu jedoch keine Einzelheiten bekannt geben.Gibt es Hoffnungsschimmer am Horizont?Aldo Künzli: Irgendwann wird ein Entscheid gefällt, und bei Berücksichtigung geltender Gesetze kann dieser nur lauten: Die industriell-gewerbliche Zwischennutzung des Areals bedarf einer Baubewilligung, und diese kann ohne gültigen Quartierplan nicht erteilt werden.Paul Ryf: Einen Lösungsansatz könnte ein Augenschein aller Beteiligten vor Ort darstellen. Dies würden wir begrüssen. Wenn wir unsere Bedenken hinsichtlich des enormen Ausmasses der Zwischennutzung und die – unserer Überzeugung nach – teilweise problematische Lagerung anbringen und diskutieren könnten, kämen wir vielleicht einen Schritt weiter. Reines Aussitzen bringt nichts.Letzte Frage: Warum liegt kein gültiger Quartierplan vor?Paul Ryf: Das fragen wir uns ebenfalls. Denn ohne einen Quartierplan ist in diesem Areal laut Zonenordnung gar kein Baubewilligungsverfahren möglich.Aldo Künzli: Der Quartierplan muss nicht nur die berechtigten Interessen der Bevölkerung widerspiegeln und den Umweltschutz berücksichtigen, sondern auch den Schutz der international bedeutsamen Fundstätte Kesslerloch sicherstellen. Gemäss dem Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege vom 10. Oktober 2017 ist dies mit einem industriellen Recyclingbetrieb nicht möglich. Selbstverständlich veröffentlicht der VWT den Leserbrief von Georg Wanner, der am 14. Juli im Thaynger Anzeiger darauf hinweist, dass es ohne Lastwagen zu einem Stillstand kommt (siehe PDF am Anfang des Artikels). Das ist nicht falsch, doch kommt es auf das gesunde, das heisst der Wohn- und Lebensqualität bekömmliche Mass an. Mehr ist nicht besser.
SN-Artikel über Urteil des Bundesgerichts
Hier finden Sie den Link zur Berichterstattung der Schaffhauser Nachrichten über das Bundesgerichtsurteil nach dem Versand der Medienmitteilung des VWT
Bundesgericht: kein Sieg, aber auch keine Niederlage
28. Mai 2019. Der VWT hat am 27. Mai vom Bundesgericht das Urteil, datiert vom 3. Mai, erhalten. Dieses weist den Rekurs des VWT zurück. Somit muss der Regierungsrat nun definitiv entscheiden, ob für die befristete Betriebsbewilligung für die Railkontor AG eine Baubewilligung notwendig ist. Über diese entscheidende Frage wollte das BG nicht befinden. Der VWT hat am 28. Mai die nachfolgende Medienmitteilung verschickt. Bundesgericht weist Beschwerde abDer Verein Wohnqualität Thayngen VWT und fünf private Grundeigentümer gelangten im März 2019 an das Bundesgericht. Grund der Beschwerde war, dass der Regierungsrat dem Rekurs gegen die anfangs Dezember 2017 vom Interkantonalen Labor IKL erteilte befristete Betriebsbewilligung für die Metall- und Altholz-Abfallanlage auf dem Areal der Railkontor AG die aufschiebende Wirkung entzogen hat. Dies, obwohl diese Anlage verschiedene rechtliche Mängel aufweist (u. a. fehlende Baubewilligung), welche mit dem Rekurs gegen die erteilte Betriebsbewilligung gerügt wurden. In seinem kürzlich gefällten Urteil weist das Bundesgericht, wie zuvor das Schaffhauser Obergericht, die Beschwerde des VWT ab. Bekanntlich will die Swissimmorec AG auf dem Areal «Zimänti Süd» beim Kesslerloch eine Recycling- bzw. Verschrottungsanlage errichten. Der hierfür erforderliche Quartierplan ist bisher nicht zustande gekommen, weil die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission eine solche Nutzung zum Schutz der prähistorischen Fundstätte kategorisch ablehnt. Die Grundeigentümerin hat das fragliche Areal darauf der Railkontor AG zur Verfügung gestellt, welche auf diesem Grundstück seither grosse Mengen Altholz und Altmetall zuführt, lagert, umlagert und sortiert. Hierfür besteht jedoch keine Baubewilligung, sondern nur eine provisorische Betriebsbewilligung, welche vom IKL im Dezember 2017 bis Ende 2022 verlängert wurde. Der VWT und die benachbarten Grundeigentümer haben mit dem erhobenen Rekurs neben der fehlenden Baubewilligung verschiedene Mängel und ungenügende Abklärungen, insbesondere in folgenden Punkten geltend gemacht: Gewässerschutz Lärmbelastung Verkehrsbelastung Wertverlust der Liegenschaften im Quartier Weder das Interkantonale Labor, noch deren vorgesetzte Stelle, der Regierungsrat, gingen bisher auf die Beschwerden des VWT ein. Der gegen die Betriebsbewilligung bereits im Dezember 2017 erhobene Rekurs an der Regierungsrat, ist bis heute hängig und noch immer nicht entschieden worden. Das Bundesgericht kam in seinem Urteil zum Schluss, dass die kantonalen Instanzen aufgrund der einstweiligen Güter- und Interessensabwägung die Gewährung der aufschiebenden Wirkung, welche eine Betriebseinstellung zur Folge hätte, hätten ablehnen dürfen. Es weist in seinem Urteil jedoch darauf hin, dass der Regierungsrat nun im Rekursverfahren entscheiden müsse, ob eine Baubewilligungspflicht besteht, bzw. ein Wiederherstellungsverfahren eingeleitet werden müsse, wie dies der VWT und die weiteren Beschwerdeführer verlangen. In diesem Verfahren muss auch über die weitern Rügen der Beschwerdeführer entschieden werden. Es muss daher festgehalten werden, dass die Abweisung der Beschwerde durch das Bundesgericht nur die Frage der aufschiebenden Wirkung des beim Regierungsrat hängigen Rekurses betrifft. Die bestehenden Altholz und Altmetall- Abfallanlage, bzw. deren Betrieb, ist damit keinesfalls rechtskräftig bewilligt worden. Vielmehr muss der Regierungsrat nun endlich und ungesäumt über die Baubewilligungspflicht der Anlage und die angefochtene, vom IKL erteilte Betriebsbewilligung entscheiden, von welcher die Railkontor AG aber einstweilen Gebrauch machen kann. Der VWT wird auch in Zukunft alle ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nutzen, um den Quartierbewohnern die aus dem Betrieb einer Verschrottungsanlage entstehenden Nachteile zu ersparen. Paul Ryf, Präsident VWT
«Abweichung um 47,5 Prozent vom Budget ist zu hoch»
21. Mai 2019. Berichterstattung im “Thaynger Anzeiger” über die Einwohnerratssitzung vom 16. Mai. Das massive Defizit und die hohe Personalfluktuation lassen das Seniorenzentrum im Reiat nicht zur Ruhe kommen und boten am Donnerstag an der beinahe vierstündigen Einwohnerratssitzung für reichlich Gesprächsstoff. Von Andreas Schiendorfer Die Einweihung des neuen Seniorenzentrums im Reiat stiess am 11. Mai auf grosses Interesse seitens der Bevölkerung, und Einwohnerratspräsidentin Nicole Stump (FDP) freute sich darüber, dass sie viele anerkennende Worte über den Bau, aber auch über die Betreuung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner hören durfte. Im Seniorenzentrum im Reiat wird zweifellos so gut gearbeitet wie andernorts, und dass sich viele nach Ruhe und einem Übergang in den Normalzustand sehnen, ist verständlich. Noch dürfte es allerdings nicht so weit sein. Sorgten zunächst die massiven Mhehrkosten des Neubaus gegenüber dem 2012 genehmigten Kredit für Aufregung, so sind es nun Defizite und Budgetungenauigkeit einerseits sowie Klima und Personalfluktuation anderseits, welche einen Schatten über das Seniorenzentrum im Reiat werfen. Dank der Beantwortung einer Interpellation von Marco Passafaro (SP) kennt man nun die offiziellen Zahlen in Bezug auf Personalbestand und Personalfluktuation. Um Missverständnissen vorzubeugen, gab Gemeindepräsident Philippe Brühlmann (SVP) seine Antwort schriftlich ab. Im Bereich Hotellerie mit Küche und Wäscherei liegt das Ist bei 24,46 Vollzeitäquivalent, was gegenüber August 2016 eine Zunahme um 16,1 Prozent (3,06 Stellenprozent) darstellt. Im Bereich Pflege und Betreuung gingen die Stellen um 15,1 Prozent (6,59 Stellenprozent) auf 37,1 Vollzeitäquivalent zurück. Aktuell liegt das Ist um 0,73 Vollzeitäquivalent unter dem Soll. Fluktuationsrate verringernZwischen dem 1. August 2016 und dem 11. März 2019 erfolgten 84 Austritte: In den Jahren 2017 und 2018 waren es 36 respektive 29. Im zweiten Halbjahr waren es sieben, im ersten Vierteljahr 2019 deren zwölf. Dabei handelte es sich allerdings in 30 Fällen (35,7 Prozent) um befristete Stellen. Viermal wurde, so Gemeindepräsident Brühlmann, eine Kündigung ausgesprochen, davon zweimal wegen «Missbrauchs von rauscherzeugenden Substanzen». Eine Freistellung ist gemäss Interpellationsbeantwortung nicht erfolgt. «Der Gemeinderat ist sehr wohl alarmiert, und Ziel ist es, dass diese Zahl der Fluktuationen vermindert werden kann», so der Präsident der Kommission für Gesundheit und Alter. «Teilweise sind die Fluktuationen wahrscheinlich auf die Ergebnisse des Curaviva-Berichtes zurückzuführen.» Für die Zukunft erhofft sich Philipp Brühlmann viel von der Klärung mit Bettina Hoffmann und Adrian Kunzmann. Diese ist offensichtlich noch nicht abgeschlossen: «Es ist davon auszugehen, dass die Klärungshelfer in gezielten Gesprächen nochmals in den Einsatz kommen, um den Bedürfnissen entsprechend zu dienen.» Auf den 1. Juni wird nun die während der Klärung im Herbst versprochene unabhängige Beschwerdestelle in Schaffhausen realisiert. Das Image des Seniorenzentrums im Reiat soll auch durch neue Dienstleistungen wie Tiertherapie, Generationenspielgruppe, Gastronomieangebot und vermehrte Vernetzung mit Vereinsaktivitäten verbessert werden. Interpellant Passafaro ging nicht detailliert auf die Beantwortung seiner acht Fragen ein, betonte aber, dass die von Curaviva geforderten Anpassungen seiner Ansicht nach nicht auf das Betriebsklima hätten drücken müssen. Besorgt zeigte er sich über die hohe Fluktuationsrate 2019, die, hochgerechnet, deutlich über den Werten der Vorjahre liegt. Urs Winzeler (SVP) sprach, sichtlich erregt, mit Bezug auf einen in der«schaffhauser az» erschienenen Artikel von Amtsgeheimnisverletzung – was Passafaro energisch zurückwies – und stellte eine Strafanzeige sowie die Forderung nach einer PUK in den Raum. Fass ohne BodenDass die Jahresrechnung des Seniorenzentrums im Reiat höchst unbefriedigend ausfiel, war im Rat unbestritten. Finanzreferent Rainer Stamm (FDP) hob als positiv hervor, dass das Defizit von 1 387 958.80 Franken weniger auf Personal- und Sachausgaben als vielmehr auf deutlich tiefere Einnahmen zurückzuführen sei. Die von Marco Passafaro präsidierte, überparteilich zusammengesetzte Geschäftsprüfungskommission, der auch Karin Germann (SVP), Kurt Bührer (FDP), Paul Zuber (SP) und Marcel Fringer (FDP) angehören, störte sich nicht zuletzt an der ungenauen Budgetierung: Der Ausgabenüberschuss liegt «zum dritten Mal spürbar über dem prognostizierten Defizit, wobei das Defizit selbst in den letzten drei Jahren zusätzlich kontinuierlich angestiegen ist. Die GPK beobachtet beide dieser Entwicklungen mit grosser Skepsis. Zum einen muss überlegt werden, wie die Genauigkeit der Budgetierung erhöht werden kann. Eine Abweichung vom Budget beim SIR von fast einer halben Million, beziehungsweise 47,5 Prozent, ist zu hoch.» Der Ausgabenüberschuss sei anderseits mit «dem Ziel eines ausgeglichenen Abschlusses beim SIR schwer vereinbar». Nach der frühzeitigen Auflösung der Aussenstelle im ehemaligen Pflegezentrum Schaffhausen hätte die GPK offensichtlich ein niedrigeres Defizit erwartet. Das Erreichen einer ausgeglichenen Rechnung scheint der GPK «auch in den kommenden ein bis zwei Jahren eher fraglich». Aufgrund einer Interpellation mit Erstunterzeichner Renato Sala (SP) wird sich die Politik in den nächsten Monaten vertieft mit den letzten drei Jahresrechnungen befassen. Frühere Berichterstattungen über das SIR Zweitartikel: Erfreuliche Jahresrechnung 2018Die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Thayngen schliesst bei Erträgen von 35,4 Millionen Franken mit einem Überschuss von 272 686 Franken ab – und dies trotz des massiven Defizits im Seniorenzentrum im Reiat. Finanzreferent Rainer Stamm (FDP) und Zentralverwalterin Kathrin Bosshard erhielten zu Recht Lob für die übersichtliche Darstellung und Erläuterung der Rechnung. Bei den natürlichen Personen nahm die Steuerleistung pro Kopf auf 3334 Franken zu und übertraf damit (bei allerdings höherem Steuerfuss) den Betrag von 2013. Die juristischen Personen konnten sich nach vier mageren Jahren ebenfalls wieder dem Richtwert von 2013 annähern und übertrafen das Budget um nicht weniger als 1,4 Millionen Franken. Der Schuldendienst nahm dank Ausnützen des Tiefzinsumfeldes ab. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Verschuldung der Gemeinde mit über 35 Millionen Franken bzw. 6584 Franken pro Kopf ausgesprochen hoch ist. Nach einer positiven Würdigung und ganz wenigen Detailfragen wurde die Jahresrechnung einstimmig genehmigt. Alle Stellen wurden besetztIn einem ersten Teil der Sitzung erhielten die Einwohnerräte Informationen aus der Schule. Dabei ging es Schulpräsidentin Irene Walter, der Schulleitung mit Ralf Burmeister, Lukas Weber und, designiert, Janine Stillhart sowie der Schulsozialarbeiterin Christine Dreher weniger um harte Fakten als vielmehr um ein Stimmungsbild. Und dieses ist, nach Beseitigung gewisser personeller Spannungen in der Oberstufe, derzeit ausgezeichnet. Dies zeigt sich auch darin, dass trotz allgemeinen Lehrermangels alle Stellen besetzt werden konnten. Allerdings gibt es doch immer wieder heikle Probleme zu lösen und dies auch bei den jüngsten Kindern, etwa im Umgang mit digitalen Medien. Schulreferentin Andrea Müller (SVP) informierte über die Tagesstrukturen Biberburg. Diese stossen offensichtlich auf
Bericht über GV 2019 im Thaynger Anzeiger
21. Mai 2019. Der Thaynger Anzeiger hat heute unter dem Titel “Tempo 30 flächendeckend in Thayngen?” einen ausführlichen Artikel über unsere GV publiziert. Auch sonst stellt uns der THA immer wieder Platz zur Verfügung. Dies ist wichtig für uns, damit wir unsere demokratischen Rechte wahrnehmen können. Der Verein Wohnqualität Thayngen (VWT) zieht nach zehn Jahren eine positive Bilanz, erwartet im Sommer den Bundesgerichtsentscheid über die Verschrottungstätigkeit beim Kesslerloch und fordert mehr Verkehrssicherheit. Von Andreas Schiendorfer. Der VWT unternimmt seit Jahren alles, um seine Generalversammlung zu einem Höhepunkt des Jahres werden zu lassen. Selbst die von einem Mitglied minutiös vorgenommene Kontrolle des letztjährigen Protokolls stellte nach Ansicht des sichtlich gut gelaunten Aktuars Hans Zahler einen «Hochgenuss und kein Opfer» dar. Diesmal hatte der VWT mit Aldo vom Speck sogar einen Bänkelsänger engagiert, der sich auf bekannte und weniger bekannte Themen einen Reim machte, so etwa auf die drastischeErhöhung der Pachtzinse bei den Pflanzgärten im Speck. Und da Kassier Sepp Hagen eine Jahresrechnung präsentierte, die dank der ansehnlichenSpenden mit einem Gewinn von 1383 Franken abschloss, stand der einstimmigen Wiederwahl des gesamten Vorstands unter Präsident Paul Ryf nichts im Wege. Zunächst aber stellte Fotograf Ueli Flückiger die unbestreitbare, doch oft zu wenig beachtete Schönheit Thayngens vor. Wann war der Morgetshofsee wohl das letzte Mal zugefroren? Vor allem aber: Wann war ich zuletzt dort oder am Brudersee? Oder spazierte am Fusse der herbstlich bunten Rebberge? Auch die Lichtbildschau von Gerry Hofstetter im Kesslerloch rief Flückiger in Erinnerung. Bemerkenswerte TeilerfolgeVor Jahren schon regte der VWT eine Temporeduktion auf der J15 zwischen Kesslerloch und Zollamt an, wie Paul Ryf in seinem Jahresbericht ausführte. Die nun erfolgte Umsetzung erhöht die Sicherheit und reduziert die Lärmbelastung. Bei den Umleitungen des J15-Verkehrs wird jetzt die verkehrstechnischeinfachere Variante via Biberstrasse – Hüttenleben angewandt. Der VWT wünscht sich allerdings eine höhere Sensibilität der Lastwagenfahrer beim Kreuzplatzkreisel. Dies gilt auch in Bezug auf Tempo 30 auf der Kesslerlochstrasse. Die Polizei führt hier Kontrollen durch – auch das verbotene Nacht- und Wochenendparkieren betreffend. Allerdings scheine es sich, so Ryf, «um eine hartnäckige Seuche zu handeln». Diesen Verbesserungsansätzen steht der unbefriedigende Status quo bezüglich Verschrottungsbetrieb beim Kesslerloch gegenüber. Darf man bei der Erteilung der provisorischen Betriebsbewilligung tatsächlich Gnade vor Recht (fehlende Baubewilligung) walten lassen? Der Entscheid des Bundesgerichts wird im Sommer erwartet. Unabhängig davon liegt kein gültiger Quartierplan vor. Tiefbaureferent zu GastMit Genugtuung vermerkte man die Anwesenheit von Tiefbaureferent Walo Scheiwiller. Dieser nahm diverse Anregungen entgegen. So forderten die Versammlungsteilnehmer den Gemeinderat auf, beim Kanton Druck auszuüben, damit man in Thayngen flächendeckend Tempo 30 einführen könne. Im Gegenzug informierte Scheiwiller über verschiedene laufende Verkehrsprojekte. Nicht zuletzt muss die Deutsche Bahn bald einmal die über 100-jährige Eisenbahnunterführung bei Kosten von 10 Millionen Euro sanieren. Wegen der komplexen Situation wird das während rund anderthalb Jahren erhebliche Verkehrsprobleme verursachen. Mit anderen Worten: Beim reichhaltigen Apéro war genügend Gesprächsstoff vorhanden. Der vollständige Jahresbericht sowie weitere Informationen finden sich hier:https://wohnqualitaet-thayngen.ch/jahresbericht-2018/
Liegt eine Amtsgeheimnis- verletzung vor?
26. April 2019. SN-Redaktor Andreas Grossmann, der am 19. März ein ausführliches Interview mit Gemeindepräsident Brühlmann geführt hat, greift die Diskussionen um das Seniorenzentrum im Reiat erneut auf. “Das neue Seniorenzentrum im Reiat sieht sich weiterhin happigen Vorwürfen ausgesetzt. Heimliche Bespitzelung von Mitarbeitern, Überwachungskultur, Repressionen – wie reagiert der Heimleiter? Nebenbei geht es nun auch noch um das Amtsgeheimnis.” Die beiden letzten Berichte der shaz11. April 2019: Heimlich abgehört28. Februar 2019: Grosses Minus im Altersheim29. März 2018: Altersheim zur UnruheTHAYNGEN. Bespitzelung und Überwachung von Mitarbeitern, Erstellen von belastenden Wortprotokollen, Listen mit Verfehlungen, Belohnung kooperierender und Bestrafung nicht kooperierender Mitarbeiter – möglicherweise sogar heimliche Aufnahmen privater Gespräche. Dies die Vorwürfe, die mehrere ehemalige und jetzige Angestellte des Seniorenzentrums im Reiat derzeit öffentlich erheben. Die Anschuldigung mit der meisten Sprengkraft: Eine private, zudem ausserhalb des Unternehmens stattfindende Gesprächsrunde unter Angestellten wird scheinbar heimlich protokolliert. Kritische Aussagen einiger Mitarbeiter werden der Heimleitung in der Folge zugespielt und provozieren letztlich indirekt eine Abmahnung. Rechtsanwalt Dieter Schilling findet die Vorwürfe, die in der «Schaffhauser AZ» kürzlich publik gemacht wurden, happig: «Sollten tatsächlich Mitarbeitende vom Arbeitgeber angehalten worden sein, Gespräche an einem privaten Anlass zu protokollieren, um dem Arbeitgeber danach Rapport zu erstatten, wäre dies unerhört und würde eine krasse Missachtung der Privatsphäre darstellen. Sollte der Mitarbeitende gar heimlich Tonaufnahmen auf seinem Handy gemacht haben, könnte er sich auch strafrechtlich relevant verhalten haben.» Zitat: «Dies würde eine krasse Missachtung der Privatsphäre darstellen.» Dieter Schilling, Rechtsanwalt Der Heimleiter bezieht StellungHeimleiter Stefan Dennler weist die Vorwürfe zurück. Weder gebe es unter seinen Mitarbeitern ein Lager, welches das andere bespitzele, noch habe er eine solche Überwachungskultur je in irgendeiner Weise gefördert oder gar gezielt initiiert. Natürlich könne es sporadisch vorkommen, dass Mitarbeiter mit solchen Hinweisen an ihn herantreten. In einer Zeit des Umbruchs mit Umzug und Reorganisation seien Reibereien schon einmal möglich. Dass nicht alle Mitarbeiter die Entscheide der Heimleitung gleich loyal mittragen, erstaune nicht. Repräsentativ für die Unternehmenskultursei dies freilich nicht. Er habe sich vor der Mediation vielleicht einmal monatlich mit solchen Fällen auseinandersetzen müssen, seither hätten sie abgenommen. Bereits in Workshops 2017 habe er seinen Mitarbeitern die Feedbackregel vorgeschlagen: Jeder, der ein Problem mit jemand anderem hat, soll direkt auf diesen zugehen und nicht immer automatisch an eine höhere Stelle gelangen. «Ich habe weder je loyale Mitarbeiter zur Überwachung kritischer Mitarbeiter angestiftet oder gar beauftragt noch habe ich irgendwelche Wortprotokolle oder gar heimliche Aufnahmen angeordnet«, so Dennler. «Ich habe nie jemanden für kritische Äusserungenabgestraft, das heisst entlassen, abgemahnt und so weiter, und habe umgekehrt auch nie einen Mitarbeiter befördert, weil er mir Hinweise zu kritischen Äusserungen eines anderen gab. Solche Entscheide über Beförderungen oder Entlassungen basieren immer auf fachlicher Grundlage.» Zum konkreten Vorwurf der heimlichen Dokumentation eines Privatanlasses sagt er: «Tatsächlich sprach ein Kadermitglied mit der Mitarbeiterin nochmals über das Thema. Daraus wurde eine Gesprächsnotiz erstellt, die der Mitarbeiterin zur Unterzeichnung vorgelegt wurde – eine völlig normale Vorgehensweise in Unternehmen. Mit der Unterschrift bestätigt die Mitarbeiterin lediglich, dass ein Gespräch mit ihrem Vorgesetzten zur Thematik stattfand. Es wurde weder ein detailliertes Wortprotokoll des Privatanlasses beauftragt noch freiwillig erstellt oder als Basis für die Gesprächsnotiz genommen, wie der Artikel suggeriert.» Die betreffende Gesprächsnotiz sei der Kommission für Gesundheit und Alter 2017 vorgelegt worden. Übrigens habe nicht einmal er selbst das Gespräch mit der Mitarbeiterin geführt, sondern eine andere Kaderperson. Gibt es eine Überwachungskultur?GPK-Präsident, Einwohnerrat und Interpellant Marco Passafaro verweist auf persönliche Gespräche mit Betroffenen: «Ich hatte weinende Mitarbeiter am Telefon, die mich baten, sie nicht namentlich zu nennen, da sie Angst vor Repression haben. Ob das für weite Teile der Belegschaft repräsentativ ist, lässt sich nicht sagen. Mir wurde persönlich mitgeteilt, dass Denunziation in Einzelfällen stattgefunden habe. Kann ich das überprüfen? Natürlich nicht.» Für ihn gebe es allerdings keine Indizienfür eine Besserung. Er schlägt eine anonyme Mitarbeiterbefragung vor. «In den nächsten Monaten soll eine unabhängige externe Anlaufstelle für Mitarbeitende eingerichtet werden. Dort berät eine Ansprechperson zu Konflikten aller Art, auch mit der Heimleitung», sagt Stefan Dennler. Paul Zuber, Einwohnerrat und Mitglied der Kommission für Gesundheit und Alter: «Ich habe von diversen Mitarbeitenden ansatzweise von Bespitzelung gehört, aber nie etwas Schriftliches gesehen.» Entgegen der Aussage von Stefan Dennler erscheinen ihm die Quellen aber repräsentativ für eine derzeitige Überwachungskultur. «Eine Bewerberin hat mir berichtet, dass die Stationsleiterin die Raumpflegerin beauftragt habe, sie während der Arbeit zu überwachen. Von einer bekannten Angehörigen weiss ich, dass sie sich mit einer Pflegeperson auf dem Gang unterhalten hatte, als der Heimleiter aus einer Bürotür schoss und sagte, jetzt wisse er, wodurch all die Verunglimpfungen entstünden.» Einmischungen ins Operative seien seit der Ära Dennler untersagt. Man habe 2017 zudem versucht, ihn aus der Kommission auszuschliessen. Dennler betont, er sei für eine interne Untersuchung offen. Zuber hat Zweifel: «Mir wurde erzählt, Mitarbeitende hätten etwa zum Zeitpunkt der mutmasslichenBespitzelung kistenweise Papier ins Auto von Herrn Dennler geladen. Die Vermutung der Vertuschung liegt vor.» Einwohnerrätin Manuela Heller glaubt den Mitarbeitern, die von Überwachung sprechen. «Auch wenn viele davon inzwischen Ehemalige sind, halte ich die Stimmen für repräsentativ. Die geschilderten Fälle wurden mir alle ebenfalls anvertraut.» In ihren Augen gehören Informationen von Privatgesprächen nach Feierabend grundsätzlich nicht ans Kader weitergeleitet. Kadermitarbeiter sollten solches Verhalten stoppen, es sei Gift fürs Betriebsklima. «Die Kontrollgremien haben verschiedentlich versagt», meint sie. «Im Einwohnerrat erwarten wir noch eine Antwort zur Interpellation der SP», sagt Einwohnerratspräsidentin und Mitglied der Kommission für Gesundheit und Alter Nicole Stump. «Sollte anschliessend immer noch Unruhe und Unklarheit herrschen,wäre eine Untersuchung von einer unabhängigen Stelle der letzte Schritt. Ich hoffe aber auf die Vernunft aller Beteiligten, gemeinsame und lösungsorientierte Massnahmen zu finden.» Es gehe für sie nicht darum, was sie glaube oder nicht. Verschiedene Ansichten und Interpretationenstünden im Raum. Sie sei keine Richterin. «Wichtiger ist, dass solche Situationen gemeinsam aufgearbeitet werden. Das war mit ein Grund für die Mediation.» Zitat: «Die Kontrollgremien haben verschiedentlich versagt.» Manuela Heller, Einwohnerrätin Amtsgeheimnisverletzung diskutiertScheinbar wurden vertrauliche und interne Informationen aus Gemeinderat und Kommissionen, etwa zu Abgängen oder Finanzen, an die Medien weitergegeben. Handelt es sich hierbei gar um eine Amtsgeheimnisverletzung? Laut Marco Passafaro fällt